Johann Georg Stehele, Bürger und Notar in Ravensburg, beurkundet die Huldigung der in der Landvogtei Schwaben ansässigen leibeigenen Leute des Klosters Weingarten anläßlich des Regierungsantritts von Abt Alfons [I. Stadelmayr]. Nach den Requisitionen seitens der Landvogtei und des Klosters erfolgte die Huldigung im Kloster vor der Großkellerei. Anwesend waren von Seiten des Klosters der Abt, Pater Andreas Hildenbrandt, Prior, Pater Gregorius Krueg, Konventual, und der Kanzler Johann Franz Sprenger. Zu Beginn verlas Landvogteiverwalter Franz Jörg Schmidlin eine schriftliche kaiserliche Protestation. Dieser zufolge bewilligte die Landvogtei den Huldigungseid nur unter dem Vorbehalt der landvogteilichen Rechte, namentlich der hohen und niederen Obrigkeit. Es folgte der vom Weingartener Kanzler vorgetragene Vorhalt an die Bauern, in dem ihnen der Huldigungseid abverlangt und dafür versprochen wurde, daß der Abt ihnen Schutz und Schirm gewähren bzw. ein "gnädiger herr undt vater" sein werde. Den Vorbehalt der Landvogtei läßt man "gutwillig" passieren mit Gegenprotestation unter Verweis auf die bisher geschlossenen und künftig zu schließenden Vergleiche mit dem Haus Österreich. Nach nochmaliger wechselseitiger Protestation bzw. Reprotestation trug der Kanzler die Eidesformel vor, die unter Aufhebung der drei Schwurfinger der rechten Hand bekräftigt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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