Jos, Sohn des +Benz Resch, und Älla Österlingi vom Sulzberg bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, Leibherr des Resch, ihnen ein Gut in Oberweiler auf Lebenszeit verliehen hat. Sie werden es in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften, nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Das Kloster kann den zum Gut gehörenden Wald nach Belieben nutzen. Jährlich zu Martini entrichten die Beliehenen 7 Scheffel beiderlei Korns, Vesen und Hafer, und 19 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 1 Fasnachthuhn, 30 Eier. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner