Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, sowie seine Brüder Johann, Markgraf von Mähren, und Wenzel, [Graf von Luxemburg], schließen mit Friedrich [III.], Balthasar, Ludwig und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, einen Vertrag über gegenseitigen Beistand gegen alle , ausgenommen das Reich, auf Lebenszeit. Hilfeersuchen sollen Karl [IV.] uns seine Büder in die Stadt Dresden und die Markgrafen in die Burg zu Prag schicken. Dies soll jeweils einen Monat vor der erbetenen Hilfeleeistung geschehen. Karl [IV.] verspricht die Siegel seiner beiden Brüder so bald wie möglich an die Urkunde hängen zu lassen. Sie soll aber auch gültig sein, wenn die Siegel nicht angebracht würden. - Siegel Karls [IV.] sowie der Land- und Markgrafen Friedrich [III.] und Balthasar angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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