Der Notar Johann Erpf Lipp von Bretten, Amtsprokurator zu Neustadt an der Haardt, bekundet auf Verlangen Ernst Dietrich von Ehrenbergs, "deß churfürstlichen pfaltzgrevischen paedagogii auditor daselbsten", den Widerruf von dessen Testament, das durch Einwirken seiner Mutter Kunigunde, geb. von Zandt, nunmehr vermählt mit Georg Vohlen, vor der Zeit und unrecht zustandegekommen ist, weil der Testator noch "iugendtlichen alters, [...] auch geringen verstandts, unerfahren und unberichtet gewesen". In dem vergangene Ostern im Johanniterhof zu Speyer errichteten Testament räumt Ernst Dietrich seiner Mutter die lebenslange Nutzung seiner Eigengüter ein, nach deren Tod je zur Hälfte seiner Schwester Agnes Maria von Ehrenberg und Georg Vohlen, dem zweiten Gemahl der Mutter.
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Der Notar Johann Erpf Lipp von Bretten, Amtsprokurator zu Neustadt an der Haardt, bekundet auf Verlangen Ernst Dietrich von Ehrenbergs, "deß churfürstlichen pfaltzgrevischen paedagogii auditor daselbsten", den Widerruf von dessen Testament, das durch Einwirken seiner Mutter Kunigunde, geb. von Zandt, nunmehr vermählt mit Georg Vohlen, vor der Zeit und unrecht zustandegekommen ist, weil der Testator noch "iugendtlichen alters, [...] auch geringen verstandts, unerfahren und unberichtet gewesen". In dem vergangene Ostern im Johanniterhof zu Speyer errichteten Testament räumt Ernst Dietrich seiner Mutter die lebenslange Nutzung seiner Eigengüter ein, nach deren Tod je zur Hälfte seiner Schwester Agnes Maria von Ehrenberg und Georg Vohlen, dem zweiten Gemahl der Mutter.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 541
L4; Nro. 13; E26
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 541
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 17. Jahrhundert >> Anderes >> 1600 bis 1625
1613 August 1 (Donderstags den zwey unnd zwantzigsten Julii alten Calenders)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Neustadt an der Haardt
Zeugen: Jakob Stenglin; Hans Will; Georg Keller; Georg Konrad Budenbender; Georg Schönfelder; Michael Kleuwer; Peter Braume - alle Bürger zu Neustadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet und Beglaubigung durch Notar Johann Erpf Lipp zu Bretten
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann,
Zeugen: Jakob Stenglin; Hans Will; Georg Keller; Georg Konrad Budenbender; Georg Schönfelder; Michael Kleuwer; Peter Braume - alle Bürger zu Neustadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet und Beglaubigung durch Notar Johann Erpf Lipp zu Bretten
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann,
Bemerkung zur Datierung: Originaldatierung im st. a., umgerechnet in den st. n.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:08 MESZ
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