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Quittierung der Zahlung des Lehngeldes und der Schreibergebühr für Georg Leo von Löwenstein
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe L >> 4 Lo-Lu >> 4.7 Löwenstein, von
1633 Juni 29
Ausfertigung, Papier, nicht besiegelt.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die waldeckische Kanzlei quittiert Georg Leo von Löwenstein die Zahlung von Lehngeld und Schreibergebühr. Die ausstehenden zwölf Reichstaler Lehngeld seines verstorbenen Bruders Christoph will Georg Leo von Löwenstein demnächst zahlen.