Gutsarchiv Parchen (Bestand)
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H 176 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
1673 - 1943
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1983 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Parchen gehört zur Stadt Genthin, Lkr. Jerichower Land, Sachsen-Anhalt.
In Parchen lässt sich schon 1196 ein Ministeriale und 1268 eine Burg der Erzbischöfe von Magdeburg nachweisen, während das Benediktinerkloster Berge konkurrierende Ansprüche nicht dauerhaft durchsetzen konnte. Das Erzstift fiel 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg und ging 1816 in der preußischen Provinz Sachsen auf, die bis 1945 bestand.
Als erzbischöflicher Burgvogt diente 1276 ein Ritter Rembert in Parchen. 1380 und 1405 wird Werner von Kracht als Besitzer genannt, später die von Lüderitz, 1458 die von Kotze und 1458–1472 Kuno von Eickstedt. 1472 erwarb Kurt von Byern Parchen. Seine Nachfahren saßen hier noch 1922.
Ende des 16. Jahrhunderts teilte die Familie den Besitz in zwei landtagsfähige Rittergüter, die sich seit 1768 wieder in einer Hand befanden, in den Rittermatrikeln aber noch 1860 getrennt geführt werden. Zum Besitzkomplex gehörten Patrimonialgericht und Kirchenpatronat über Parchen sowie die im 18./19. Jh. nachweisbaren Vorwerke Hüttermühle und Wiechenberg. 1929 wird als Byernsche Erbin Marie Eva von Schnehen, geb. von Britzke, als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 genannt.
Bestandsinformationen: Von dem im Zuge der Bodenreform sichergestellten Archivguts von Parchen gelangte eine Teilabgabe im Jahre 1954 vom Rat des Kreises Genthin an das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Eine der Eintragung im Zugangsbuch hinzugefügte Bemerkung über die Einlagerung des übernommenen Archivgutes belegt jedoch, dass zu dieser Zeit bereits ein Bestand Gutsarchiv Parchen vorlag, von dem der Übernahmezeitpunkt nicht ermittelt werden konnte.
Im Jahre 1979 erfolgte die Verzeichnung und vorläufige Ordnung des Bestandes. Die abschließende Feinordnung und die Erstellung einer Registraturbildner- und Bestandsinformation folgte im Jahre 1983. Eine verwendbare alte Registraturordnung war nicht zu erkennen.
Im August und Oktober 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1983 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Parchen gehört zur Stadt Genthin, Lkr. Jerichower Land, Sachsen-Anhalt.
In Parchen lässt sich schon 1196 ein Ministeriale und 1268 eine Burg der Erzbischöfe von Magdeburg nachweisen, während das Benediktinerkloster Berge konkurrierende Ansprüche nicht dauerhaft durchsetzen konnte. Das Erzstift fiel 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg und ging 1816 in der preußischen Provinz Sachsen auf, die bis 1945 bestand.
Als erzbischöflicher Burgvogt diente 1276 ein Ritter Rembert in Parchen. 1380 und 1405 wird Werner von Kracht als Besitzer genannt, später die von Lüderitz, 1458 die von Kotze und 1458–1472 Kuno von Eickstedt. 1472 erwarb Kurt von Byern Parchen. Seine Nachfahren saßen hier noch 1922.
Ende des 16. Jahrhunderts teilte die Familie den Besitz in zwei landtagsfähige Rittergüter, die sich seit 1768 wieder in einer Hand befanden, in den Rittermatrikeln aber noch 1860 getrennt geführt werden. Zum Besitzkomplex gehörten Patrimonialgericht und Kirchenpatronat über Parchen sowie die im 18./19. Jh. nachweisbaren Vorwerke Hüttermühle und Wiechenberg. 1929 wird als Byernsche Erbin Marie Eva von Schnehen, geb. von Britzke, als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 genannt.
Bestandsinformationen: Von dem im Zuge der Bodenreform sichergestellten Archivguts von Parchen gelangte eine Teilabgabe im Jahre 1954 vom Rat des Kreises Genthin an das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Eine der Eintragung im Zugangsbuch hinzugefügte Bemerkung über die Einlagerung des übernommenen Archivgutes belegt jedoch, dass zu dieser Zeit bereits ein Bestand Gutsarchiv Parchen vorlag, von dem der Übernahmezeitpunkt nicht ermittelt werden konnte.
Im Jahre 1979 erfolgte die Verzeichnung und vorläufige Ordnung des Bestandes. Die abschließende Feinordnung und die Erstellung einer Registraturbildner- und Bestandsinformation folgte im Jahre 1983. Eine verwendbare alte Registraturordnung war nicht zu erkennen.
Im August und Oktober 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 2.25
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ