Den Gläubigern des Hans [von] Volckamer wird die gebetene Fürschrift an den Freiherrn von Wolfstein, dass ihnen die auf des Volckamers Lehenhof, zu Schwaighausen, als ihrem Unterpfand am Stadtgericht, dahier, erteilte Execution gestattet wird, erteilt

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Staatsarchiv Nürnberg