Kirchenvermögen Kreise Luckenwalde bis Oranienburg
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401 RdB Pdm 14452 (1309779)
401 RdB Pdm (68947) Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam
Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam >> Finanzen >> Finanzen >> Staatliches Eigentum >> Kirchen- und Stiftungsvermögen
1953-1968
Enthält: Gemeinsames Kirchen-Schule-Vermögen in Buckow, Tauschverhandlungen mit der LPG, Kreis Luckenwalde, 1966-1968. - Tauschvertrag zwischen Rat der Gemeinde Felgentreu und der evangelischen Kirchengemeinde, Kreis Luckenwalde, 1965. - Tauschvertrag Rat der Gemeinde Trebbin - Gemeindekirchenrat Trebbin, Kreis Luckenwalde, 1958-1960. - Tauschvertrag Rat der Gemeinde Ließen und Kirchengemeinde, Kreis Luckenwalde, 1958. - Tauschvertrag Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb - evangelische Kirchengemeinde Treuenbrietzen, Kreis Luckenwalde, 1957-1958. - Kaufvertrag Landbank AG / Kirchengemeinde Seeburg, Grundstück Seeburg, Bl. 257, Kreis Nauen, 1966-1968. - Tausch evangelische Kirche / Rat der Stadt Friesack, Kreis Nauen, 1966. - Grundstückstausch Rat der Gemeinde / Kirchengemeinde Kienberg, Kreis Nauen, 1958-1964. - Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Kirche Falkenrehde, Kreis Nauen, 1958-1961. - Grundstückstausch zwischen Rat der Gemeinde Haage und Kirchengemeinde, Kreis Nauen, 1957-1959. - Grundstückstausch zwischen Rat der Gemeinde Falkensee und Kirchengemeinde Falkenhagen, Kreis Nauen, 1955-1958. - Gemeinsames Schul-Kirchenvermögen in Stöffin, Kreis Neuruppin, 1968. - Auseinandersetzung über das gemeinsame Kirchen / Schulvermögen in Protzen, Kreis Neuruppin, 1965. - Grundbuchsache Schwanow Kirche / Gemeinde, Kreis Neuruppin, 1965. - Tauschvertrag Rat der Gemeinde / Kirchengemeinde Vichel, Kreis Neuruppin, 1960-1961. - Kirche und Friedhof in Wuthenow, Kreis Neuruppin, 1960. - Grundstückstauschvertrag MTS Protzen - Evangelische Kirchengemeinde Buskow, Kreis Neuruppin, 1958-1959. - Auseinandersetzung des Vermögens zwischen Kirche und Schule in Fehrbellin, Kreis Neuruppin, 1955. - Löschung dinglicher Rechte kirchlicher Stellen an volkseigenen Grundstücken in Karwe und Lichtenberg, Kreis Neuruppin, 1955. - Auseinandersetzung Vermögen Kirche - Schule Gemeinde Karwe, Kreis Neuruppin, 1954-1955. - Auseinandersetzung Vermögen Kirche - Schule Gemeinde Dabergotz, Kreis Neuruppin, 1953-1954. - Alte matrikelmäßige Leistungen, Leistungen aus Küsterschulauseinandersetzungen und Patronatsleistungen der politischen Gemeinde an die Kirchengemeinden, 1953. - Tausch von Volkseigentum gegen Kircheneigentum in Neu-Vehlefanz, Kreis Oranienburg, 1965. - Tauschvertrag Hennigsdorf / Katholische Kirche, Kreis Oranienburg, 1957. - Grundstückstausch zwischen dem VEG Großmachnow und der evagelischen Kirchengemeinde, Kreis Zossen, 1966.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:12 MESZ
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