Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg, beurkundet, dass er Abt und Konvent des Klosters Weingarten seine Leibeigene Grete Fiderling, die Ehefrau Frick Hillwigs, des Maiers zu Horb (Horw), mit Leib und Gut und allen ihren Kindern, den bereits lebenden wie auch denen, die sie noch gebären wird, zu freiem Eigen übergeben hat, und für dieselbe den klösterlichen Eigenmann Hans Jäger, den Pfeifer, übereignet bekommen hat, der jetzt seine Wohnung in Ravensburg hat. Auch namens seiner Erben begibt sich der Aussteller des Eigentums und aller Rechte, Forderungen und Ansprüche, die er bis jetzt an genannter Grete und ihren Kindern bzw. gegen dieselben gehabt hat, auf dass das Kloster dieselben fortan ebenso ruhig und ungestört besitzen mag, wie alle seine übrigen leibeigenen Leute. Für den Fall, dass jemand auf gedachte Grete und ihre Kinder Eigentumsansprüche erheben sollte, noch ehe dieselben in Besitz und Gewalt des Klosters übergegangen sind, übernimmt Keller gemäß Eigenleute- und Landesrecht volle Gewährleistung, verspricht gerichtliche Vertretung und Schadloshaltung der Empfänger.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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