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Ott Bosermann (Boserman), in Nattheim (Natton) wohnhaft, Agnes Bosermann (Bosermenyn), die Ehefrau von Jakob Schmid zu Tübingen (Tüwyngen), und Ursula Bosermann, die in Amerdingen (Ahmerdingen) wohnhafte Witwe von Hans Schneider, alle drei leibliche Geschwister, beschließen in einer einvernehmlichen Vereinbarung: Nach dem Tod ihrer leiblichen Schwester Margreth Bosermann soll ihr Sohn Hans Bosermann das gesamte bewegliche und unbewegliche Hab und Gut seiner Mutter erben. Die Aussteller verzichten auf alle ihre Ansprüche. Dieser Erbverzicht wird ungültig, falls Hans Bosermann vor seiner Mutter stibt. Falls Hans Bosermann seine Mutter überlebt, nach seinem Tod zusammen mit seiner Ehefrau aber keine ehelich geborenen Leibeserben hinterläßt, fällt das Erbe seiner Mutter an die Aussteller und ihre Erben, da es ihnen nach Namen und Stamm zugehört. Bei einer Heirat von Hans Bosermann zu Lebzeiten oder nach dem Tod seiner Mutter und der Geburt von einem oder mehreren Leibeserben fällt das von seiner Mutter erhaltene Erbe an seine Ehefrau und seine Kinder. Jakob Schmid erklärt, dass diese Vereinbarung mit seiner Zustimmung erfolgt ist und er auch in Zukunft nicht dagegen verstoßen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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