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Der Offizial zu UTRECHT entscheidet einen Prozeß zwischen WALTER WERSINGNIT und Frau GERTRUD einerseits und RUTGER von HEKEREN und Frau UDULA anderseits dahin, daß ersterer freigesprochen, letzterer in die Kosten verurteilt wird, welche auf 40 Schilde festgesetzt werden. D. mensis Novembris die vicesima prima.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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