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Verordnung: Die Regierung hat nicht die Absicht auswanderungslustige Untertanen von ihrem Vorhaben z. B. nach Brasilien auszuwandern abzuhalten. Sie fühlt sich aber verantwortlich darauf hinzuweisen, nicht leichtfertig zu handeln, da zur Zeit gewissenlose angebliche brasilianische Kommissäre ihr Unwesen im Lande treiben

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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