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Konrad Deylin, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er entgegen einer früheren U. und obgleich mit einer jungen,frommen Frau verheiratet, unlängst ein leichtfertiges "Weibsbild" auf die Nacht in das gemeine Haus zu Stuttgart bestellt hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und ihrer Verwandtschaft mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis Frau und Kinder nicht zu verlassen, vielmehr ein treuer Hausvater zu sein, offene und heimliche Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, nicht aus dem Amt Stuttgart wegzugehen, sich des Umgangs mit leichtfertigen Personen zu enthalten, abends um die neunte Stunde in seinem Haus oder in der Nähe zu sein, alles bei Verlust seines Lebens; gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. K. Deylin war zuvor schon einmal zu Stuttgart gef., weil er, obwohl er Geld für Lohnarbeiten in den Weinbergen vorab empfangen hatte, weggelaufen, das Geld verschwendet und seine Familie in Hunger und Elend hatte sitzen lassen. Er war seinerzeit auf das Versprechen hin, sich fortan wohl zu verhalten, und nach Leistung eines Eides wieder freigel. worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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