Die Rechnungsabhörung der Schößer Andreas Zang und Andreas Scherer sowie des Rats der Stadt Ohrdruf sowie die Anordnung einer Kommission durch den Landesfürsten wegen der Rechnung des Rats der Stadt Ohrdruf und einiger Steueranlagen, wogegen sich Hohenlohe beschwert hat, da diese Sache zur ersten Instanz, also Hohenlohe, gehöre. Antwort von Herzog Ernst zu Sachsen mit Darlegung, dass ein Landsasse in gewissen Sachen wohl ohne Konsens des Fürsten eine Steuer anlegen könne.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner