Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Instruktion bei der Anwendung der Verordnung vom 1. August 1831, um der Ausbreitung der morgenländischen Brechruhr (Cholera) wirksam zu begegnen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.7 Übertragbare Krankheiten, Epidemien, Impfungen
Darmstadt, 1831 August 29
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.