Werner Mayer Burkhart von Kiebingen, Bürger zu Rottenburg, stiftet einen Jahrtag in das Karmeliterkloster mit 28 Viertel Roggengelds und 5 Scheffel Vesen aus Äckern zu Kalkweil (Kalgwil)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 490 U 198, 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 490 Rottenburg, Karmeliterkloster
Rottenburg, Karmeliterkloster >> Urkunden >> Andreas Hofmeister, Hans Schleher, Metzger, Hans Wend, Heinrich Volmar, Kübler, beide als Träger des Hans Ulrich Staim, Konrad Holzapfel, Hans Opp, genannt Knieslin, Bürger zu Rottenburg, empfangen von Sebastian Neff, Prior, Vitus Franckenburger, Georg Layslin und Nikolaus Stiffel, Konventualen des Karmeliterklosters, den Wentenhof zu Kalkweil zu einem Erblehen gegen jährlich 10 Pfund Heller, 2 Malter und 8 Viertel Roggen.
1366 Oktober 9 (St. Dionisientag)
Urkunden
Deutsch
Überlieferungsart: Insert
Kalkweil : Rottenburg am Neckar TÜ
Andreas Hofmeister, Hans Schleher, Metzger, Hans Wend, Heinrich Volmar, Kübler, beide als Träger des Hans Ulrich Staim, Konrad Holzapfel, Hans Opp, genannt Knieslin, Bürger zu Rottenburg, empfangen von Sebastian Neff, Prior, Vitus Franckenburger, Georg Layslin und Nikolaus Stiffel, Konventualen des Karmeliterklosters, den Wentenhof zu Kalkweil zu einem Erblehen gegen jährlich 10 Pfund Heller, 2 Malter und 8 Viertel Roggen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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- Andreas Hofmeister, Hans Schleher, Metzger, Hans Wend, Heinrich Volmar, Kübler, beide als Träger des Hans Ulrich Staim, Konrad Holzapfel, Hans Opp, genannt Knieslin, Bürger zu Rottenburg, empfangen von Sebastian Neff, Prior, Vitus Franckenburger, Georg Layslin und Nikolaus Stiffel, Konventualen des Karmeliterklosters, den Wentenhof zu Kalkweil zu einem Erblehen gegen jährlich 10 Pfund Heller, 2 Malter und 8 Viertel Roggen. (Archivale)