Nachlass Karl Scheurlen, Innenminister (* 1824, + 1872), und Ernst von Scheurlen, Arzt und Ministerialbeamter (* 1863, + 1952) (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 32
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Deposita
1800-1979
Überlieferungsgeschichte
Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen.
Inhalt und Bewertung
Karl Scheurlen (* 1824, + 1872)
Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat.
1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings.
Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend.
Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen (* 1863, + 1952)
Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum.
1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts.
1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt.
Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder.
Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren.
Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.
Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen.
Inhalt und Bewertung
Karl Scheurlen (* 1824, + 1872)
Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat.
1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings.
Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend.
Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen (* 1863, + 1952)
Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum.
1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts.
1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt.
Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder.
Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren.
Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.
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Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ