Pflegamt Gostenhof (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
B 4
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe B: Amtliche Provenienzen der reichsstädtischen Zeit >> B 4 - Pflegamt Gostenhof
Das vor dem Spittlertor gelegenen Dorf Gostenhof gehörte ursprünglich. zum Hausgut der Nürnberger Burggrafen. Über verschiedene Zwischenstationen konnte die Reichsstadt Nürnberg aber fast die gesamten Gerechtsame (1453 Halsgericht und Lehenherrschaft) sowie große Teile des Grundbesitzes direkt erwerben, gewisse Hoheitsrechte beanspruchte jedoch das Markgrafentum Brandenburg-Ansbach. Vorstadt und Dorf Gostenhof mit Häusern bzw. Gütern in der Lodergasse in Nürnberg sowie in Laufamholz bildeten von 1477 bis 1797 ein eigenes Nürnberger Pflegamt, das dem Rat direkt unterstellt war. Ein patrizischer Oberpfleger sowie ein Unterpfleger mit Gerichtsschreiber und Stadtknecht stand dem Amt vor, unterstützt vom Schulmeister und den vier Amtsbeisitzern aus der Bürgerschaft. Dem Pflegamt oblag die gesamte Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die Steuern dagegen gingen durch die Hauptmannschaft an das Landsteueramt. Der jahrhundertelange Anspruch auf Gostenhof von Markgrafentum bzw. dann Königreich Preußen wurde quasi durch die preußische Okkupation 1796 und die Integration in das preußische "Justiz- und Kammeramt Wöhrd und Gostenhof" (1797-1806) abgeschlossen. Mit dem Fürstentum Ansbach gelangte Gostenhof 1806 an das Haus Wittelsbach. 1810 als eigene bayerische Municipalgemeinde und 1818 als provisorische Ruralgemeinde gebildet, kam Gostenhof bereits wieder 1820 (provisorisch) bzw. 1825 zu Stadt, Stadtgericht und Rentamt Nürnberg.Die in diesem Bestand integrierten Archivalien repräsentieren nur einen kleinen, allerdings wichtigen Teil der ehem. Pflegamtsregistratur. In den 1960er Jahren wurden 18 Einheiten, die aus verschiedenen Sammlungsbeständen des StadtAN stammten bzw. unter falschen Provenienzen eingeordnet waren, als Bestand B 4 formiert. Im Tausch mit dem Staatsarchiv Nürnberg kamen 1974 weitere 21 Einheiten hinzu, bis 1997 ergänzt durch weitere Akten aus Sammlungsbeständen. Über diese heterogen aneinandergereihten Einheiten ist bei der Überarbeitung bzw. Neuverzeichnung 1997 eine "Grobsystematik" mit der Untergliederung in "Amtsbücher u.ä." (31 En), "Pflegamtsprotokolle" (5 En), "Rechnungen" (4 En) sowie "Einzelfälle" (23 En) gelegt worden.Aufgrund der Bestandsgeschichte kann nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, ob alle Einheiten tatsächlich aus der Pflegamtsprovenienz stammen. Qualitativ ist v.a. die ab 1521 geschlossene Reihe von Amtsbüchern hervorzuheben, welche die Entwicklung der Grundherrschaft bzw. des Pflegamts abdecken. Diese werden ergänzt von Bruchstücken ab der Mitte des 15. Jh..
lfd. Meter: 1,50
Bestand
Deutsch
Amtsbücher
Ansbach
Bayern
Brandenburg-Ansbach, Markgrafentum
Gerichtsbarkeit
Gostenhof
Justiz- und Kammeramt Wöhrd und Gostenhof
Pflegamt Gostenhof (Bestand)
Pflegamt _Gostenhof (Bestand)
Preußen, Kgr.
Protokolle
Rechnungen
Rentamt
Stadtgericht
Verwaltung
Wittelsbach
Wöhrd
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ