(1) C 132 (2)~Kläger: Als Allodialerben des gräfl. lipp. Hofrichters Melchior August von Campen dessen Enkel, die Eheleute Georg Friedrich von Alten, Hauptmann (offenbar nach einiger Zeit hauptsächlich tätig); die Geschwister Friedrich August Adolf (hannoverscher Dragoner-Capitaine, Ebergötzen); Johannn Wilhelm Ludwig (hannoverscher Infanterie-Lieutenant, Osnabrück), Dorothea Wilhelmina Charlotte, Dorothea Sophia Friederica und Henriette Friederike Christina Carolina von Bruchhausen; die Geschwister August Christoph Ludolf Gottlieb (Piscaborn) auch im Namen seines unmündigen Bruders Georg Friedrich in Potsdam, Dorothea und Charlotta von der Schulenburg; Wilhelmina Henriette Katharina von Gygatz, geb. von der Schulenburg, Mansfeld; die Geschwister Ernst August Burchard, Otto Carl Wilhelm, letzterer zugleich im Namen seiner Schwestern Amalia, Katharina, Louisa, Wilhelmina und Friederica von Campen, (Bekl.) (3)~Beklagter: August Wilhelm von Campen, braunschweigischer Kammerjunker, Kirchberg, (1774 der über dessen Nachlaß bestellte Konkursverwalter); 1786 sein Sohn und Lehensfolger Heinrich Carl Eckhard von Campen, Forstmeister, Kirchberg) und Konsorten, nämlich dessen Vettern Friedrich Wilhelm und Friedrich von Campen; so dann die gräfl. lipp. Lehenskammer und Kanzlei; 1783 als Erbin von Sabine Maria von Lathausen, geb. von Campen, und als Cessionarin des Hauptmanns Friedrich Wilhelm von Campen Elisabeth Friederike Charlotte von Geisen, Goslar, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich 1764 ( Subst.: Lic. Goll P rokuratoren (Bekl.): für den Grafen zur Lippe: Dr. Johann Jakob Wickh [1764] 1771 ( Subst.: Lic. Johann Paul Besserer ( für den von Campeschen Konkursverwalter: Dr. Christian Jakob von Zwierlein 1774 ( Subst.: Lic. Hermann Josef Valentin Schick ( für von Geisen: Dr. Friedrich Jakob Dietrich von Bostell 1783 ( Subst.: Lic. Friedrich Ernst Duill ( Lic. Johann Jakob Dietz 1787 ( Subst.: Lic. Friedrich Wilhelm Bissing ( für Heinrich Carl Eckhard von Campen: Dr. Johann Gottfried von Zwierlein 1786 ( Subst.: Lic. Friedrich Ernst Duill (5)~Prozessart: Appellationis una cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et inhibitorio sine clausula ut et ordinatione Streitgegenstand: Ausgangspunkt der Auseinandersetzung ist ein Streit um das Gut Ullenhausen, das der Großvater der Appellanten, Melchior August von Campen, mit Hilfe von 9000 Rtlr., die einem weiteren Bruder und ihm von den 3 Brüdern, die die bis dahin gemeinsam besessenen Lehensgüter übernommen hatten, ausgesetzt worden waren. Die 9000 Rtlr. waren als Lehensstammgelder gesichert, so daß Melchior August zu deren Sicherung eine Mitbelehnung seiner Brüder zuließ. Die Appellanten erklären, in einem Revers hätten diese die Belehnung ausdrücklich auf die Sicherung der 9000 Rtlr. bezogen und zugesichert, bei einem eventuellen Aussterben den Allodialerben des Stammes den Wert des Gutes abzüglich der 9000 Rtlr. zu erstatten. Die RKG-Appellation ist verfahrensrechtlich begründet. Die Appellanten werfen dem Appellaten vor, nachdem eine Kanzlei-Kommission zur Untersuchung des Gesamtzusammenhanges auf sein Betreiben eingesetzt worden wäre, mitten in deren Tätigkeit hinein von der - mit der Kanzlei personengleich besetzten - Lehenskammer die Belehnung mit Ullenhausen erwirkt zu haben. In weiteren Dekreten war dies bestätigt und den Appellanten gegen ihre Einwände wegen vorrangiger Sicherung ihrer Ansprüche die Herausgabe aller das Gut betreffenden Lehensunterlagen anbefohlen worden. Attentatsmandat gegen weiteres Vorgehen trotz eingelegter Appellationen. Erneuter Attentatsvorwurf von Altens gegen Friedrich Wilhelm von Campen, der ihn trotz eingelegter RKG-Appellation an der lipp. Kanzlei auf Auszahlung eines Drittels der 9000 Rtlr. verklagt habe, woraufhin die Kanzlei einen Sequester über das Gut verhängt habe. Dessentwegen RKG-Schreiben um Bericht an die lipp. Kanzlei. Nach Bericht und Gegenbericht 30. Januar 1771 geschärftes RKG-Attentatsmandat gegen die lipp. Kanzlei. Dagegen Intervention des Grafen zur Lippe, der, seine Lehenskammer und Kanzlei vertretend, sich in scharfen Worten gegen das Vorgehen der Appellanten und deren Versuche, "die landes- und lehensherrliche[n] Gerechtsame auf eine höchst widerrechtliche und gewißenlose Art ... zu bezweifeln und zu bestreiten", wendet. Ansprüche des von Campenschen Konkursverwalters, dann des Sohnes Heinrich Carl Eckhard von Campen und andererseits des Fräuleins von Geisen auf Auszahlung der Zinsen auf die 9000 Rtlr. Lehensstammgelder, durch RKG-Urteile anerkannt, 5. April 1786 RKG-Exekutionsmandat an die lipp. Kanzlei. Vgl. auch L 82 Nr. 91 (C 139). (6)~Instanzen: 1. Gräflich lipp. Lehenskammer und Kanzlei zu Detmold 1762 - 1764 ( 2. RKG 1763 - 1788 (1703 - 1788) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 48 = Bde. 4, 5); Rationes decidendi in L 82 Nr. 91 (C 139)). (Möglicherweise Partei-) Protocollum judiciale, mit Terminen zwischen 1771 und 1788, es verzeichnet nicht alle im Protokoll aufgeführten Termine (Bd. 1 Bl. 68 - 96). Schreiben eines Lemgoer Anwaltes mit Bitte, um Fristverlängerung nachzusuchen, da eine Vollmacht dadurch unbrauchbar geworden sei, daß der Bote mit ihr einem warmen Ofen zu nahe gekommen sei, so daß der Lack geschmolzen sei, 1764 (Q 2). Extrakt aus dem Teilungsvergleich der Brüder Wilhelm Hartwig, Bernhard Adolf, Friedrich Hermann, Thomas Ludolf und Melchior August von Campen, 1703 (Q 10). Revers der Brüder über den Grad der Mitbelehnschaft für das von Melchior August von Campen erworbene Gut Ullenhausen, 1718 (Q 11, 108). Notarielles Instrument über die Possessionsergreifung von Ullenhausen für die Appellanten, 1762 (Q 12). Obligation des August Wilhelm von Campen zu Ildehausen und Kirchberg, für seinen Onkel, Melchior August von Campen, der die ihm ausbezahlten 3000 Rtlr. Allodialgelder wieder in die beiden Lehensgüter Ildehausen und Kirchberg geliehen habe, 1748 (Q 54, 107). Lipp. Kommissionskostenabrechnungen (Q 55, 56). Pachtvertrag über das Gut Ullenhausen zwischen Hofrichter von Campen und Hauptmann Georg Friedrich von Alten als Pächter, 1762 (Q 57). Vergleich zwischen Heinrich Carl Eckhard von Campen zu Kirchberg als Lehensfolger und den von Altenschen Erben, 1775 (Q 120). Von Campensches Abstammungsschema (Q 125). Botenlohnschein (Q 149). (8)~Beschreibung: 5 Bde., 30,5 cm; Bd. 1: 8 cm, 272 Bl., teilweise geb.; Protokoll, Protocollum judiciale, Q 1 - 47; Bd. 2: 4 cm, Bl. 272a - 515, geb.; Q 51 - 96, 6 Beil.; Bd. 3: 4,5 cm, 231 Bl., geb; Q 97; Bd. 4: 5 cm, 307 Bl., geb.; archivseits abgetrennter Teil 1 von Q 48; Bd. 5: 9 cm, Bl. 310 - 803; archivseits abgetrennter Teil 2 von Q 48.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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