Stefan Krespach (Crespach), wohn- und sesshaft zu Eutingen, zur Vogtei Horb gehörig, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines gebietenden Junkers Basilius Hipp von Remmingsheim, Rat von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich und Obervogt zu Horb, von Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten 3 1/2 Jauchert Acker in der Zelge Hochdorf auf dem Bühl zwischen Hans Hecker und dem Schultheißen Hans Noll von Eutingen als rechtes und ewiges Erblehen erhalten hat. Der Acker stößt oben auf Hans Veeslin und unten auf Jakob Augsburger und ist außer dem gewöhnlichen Zehnten frei und ledig. Der Aussteller verpflichtet sich, diesen Acker künftig in gutem Zustand zu erhalten und nichts davon zu vertauschen, zu verkaufen, zu versetzen, zu verleihen oder zu verändern. Als jährliche und ewige Gült soll der Aussteller dafür jeweils am 11. November (uf Sant Martins des heiligen bischoffs tag), acht Tage davor oder danach 10 Viertel Roggen oder Hafer nach Zelgen von den Tennen in Baisingen in den Kasten auf dem Schloss führen lassen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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