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Anweisung: Wie die Bezahlung des Regierungsblattes und der Landzeitung in Zukunft zu erfolgen hat, haben die Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer] aus der vorliegenden Anweisung zu erkennen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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