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Hans Kornmesser d. A., B. zu Stuttgart, wegen verschiedener Veruntreuungen und Diebstähle in seiner Eigenschaft als Keltermeister zu Stuttgart gef., peinlich angeklagt und zum Tode durch den Strang verurteilt, jedoch in Ansehung seines Alters und seiner Kinder, namentlich seiner zwei Söhne, die sich bisher in herzoglichen Diensten wohl gehalten haben, mit der Auflage zum Leben begnadigt, eine Stunde lang im Halseisen zu stehen, sodann vom Nachrichter in sein Haus geführt zu werden und dort zu schwören, es sein Leben lang nicht mehr zu verlassen, es sei denn, daß er zur Kirche gehen wolle, ferner alle heimlichen und offenen Gesell- und Wirtschaften, Zechen und Zusammenkünfte zu meiden und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, gelobt eidlich, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U. H. Kornmesser hatte während seiner 30-jährigen Tätigkeit als Keltermeister wider die Landesordnung mehrfach Veruntreuungen begangen. Er hatte gegen seinen Eid als Keltermeister herrschaftlichen Zehntwein in unbekannter Menge unterschlagen, zwei Fuhren alten, schlechten Weins und neuen Wein in seine Kelter geschüttet und davon 1/2 Eimer zum Zehnten gereicht, ferner dem Armenkasten, Rudolf Rienhart, Gorni Voglers Kindspfleger, Jörg Stehelin dem Zoller und anderen, denen er Wein schuldig gewesen war und zu kaufen gegeben hatte, Wasser in den Wein geschüttet und sie betrüglich bezahlt, weiter dem Jörg Aldinger und dem + Conrad Metzger je 3 Imi und dem Hans Gundelfinger 12 Imi und bei Nacht in einem Eichzuber weitere 4 Imi Wein gestohlen. Ferner hatte er dem Hans Braiteisen eine Axt, dem Michel Brigell, Kärcher, eine Sperrkette, im Lauffener Krieg aus dem Zeughaus 10 Pfund Blei, am neugebauten Keller zu Brackenheim eine Haue und ein Eimermaß, und auf dem Feld Trauben, Zwiebeln, Rüben, Pfähle, Zaunstecken, Raitel, Bänder, Scheiter, Korn und 200 Stöcke sowie vom Sauhaag 11 Bretter gestohlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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