In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens: Bd. 1
Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens: Bd. 1
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Bundeswehrfachschulen und Berufsförderung >> Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben (§§ 4 und 5 Soldatenversorgungsgesetz).- Grundsätzliche Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Bundeswehrfachschulwesens
1956-1958
Enthält auch:
Vorläufige Richtlinien für den Unterricht an den Bundeswehrfachschulen sowie Lehrpläne für den Grundlehrgang,1957
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: I C 4/P I 5 (1958)