Der bischöfliche Richter Tilemann Schroder zu Ahlen bekundet, daß der dortige Bürger Egbert Zynseke und seine Ehefrau Stighe den Vorstehern des Hospitals daselbst Heinrich Pelmeke und Johann Walboem eine jährliche Rente aus ihrem auf dem Markte zu Ahlen zwischen den Behausungen Hermanns von Kamen und Hermanns von Broichusen liegenden Hause und zwei östlich der Stadt gelegenen Gärten verkauft haben, die an Grundstücke der Rutholschen und der Styne tor Heide angrenzen. Bürgen: Johannes Got und Lubbert Schreder, Bürger zu Ahlen. Zeugen: Bernd Munteloighe und Johann von Rees, Bürger zu Ahlen.