Veterinärämter (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 1045/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> Veterinärwesen
1863-1999
Behördengeschichte: Die Geschichte der Veterinärämter in Baden ist eng mit dem Berufsbild des Tierarztes verbunden. Dessen Professionalisierung bis hin zum universitären Studiengang mit abschließender Staatsprüfung vollzog sich maßgeblich im 19. Jahrhundert. Gleichzeitig wurden im 18. und 19. Jahrhundert die veterinärmedizinischen Aufgaben durch Laien mit handwerklicher tiermedizinischer Zusatzausbildung durchgeführt. Dennoch gab es in Baden bereits seit dem 18. Jahrhundert veterinärpolizeiliche Aktivitäten zur Verhinderung von Zoonosen und Tierseuchen. 1847 gab das Badische Ministerium des Inneren den Gemeinden eines Amtsbezirks die Möglichkeit, einen Tierarzt vertraglich anzustellen. Nachdem es seit 1858 nur noch ausgebildeten Tierärzten erlaubt war, tiermedizinisch tätig zu sein, wurden die Veterinäre der einzelnen Gemeinden noch im selben Jahr direkt den Bezirksämtern und Kreisregierungen unterstellt (vgl. Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 27.8.1858, S. 358). Aus organisatorischen Gründen wurden schließlich 1865 die kommunalen Tierärzte zu Gunsten eines einzigen und direkt dem Badischen Ministerium des Innern unterstellten Bezirkstierarztes abgeschafft. Dieser übernahm das Veterinärwesen des jeweils gesamten Amtsbezirks und damit auch die Aufgaben und Funktionen seiner kommunalen Amtsvorgänger (vgl. Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 5.9.1865, S. 583). Außerdem unterstanden ihm zahlreiche ausführende Angestellte, wie z.B. Fleischbeschauer oder Abdecker/Wasenmeister (Tierkörperbeseitigung). Organisatorisch wurde noch im selben Jahr das Veterinärwesen vom allgemeineren Medizinalwesen abgekoppelt, dem es seit seiner Enstehung angegliedert war. Mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurde die Landeshoheit über das Veterinärwesen durch die Gesetzgebung des Reichs eingeschränkt, ohne jedoch die Behördenstruktur von 1865 zu verändern. 1939 erfolgte die Umbenennung der Bezirkstierärzte zu Veterinärräten. In der frühen Bundesrepublik wurden schließlich auch die Bezirkstierarztstellen in (Regierungs-)Veterinärratsstellen umbenannt, bevor in den 1980'er Jahren die Bezeichnung als staatliche Veterinärämter aufkam. Heute stellt das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg die oberste Landesveterinärbehörde dar. Auch in ihren Zuständigkeitsbereich kann durch Bundesrecht eingegriffen werden. Die Regierungspräsidien bzw. Bezirksregierungen stellen als mittlere Veterinärbehörden u.a. die Mitwirkung von Tierärzten sicher. Untere Veterinärbehörden in Landkreisen und kreisfreien Städten sind für Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zuständig. Literatur: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Aufbau des öffentlichen Veterinärwesens auf der Länderebene (www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_texte/VeterinaerwesenAufbauLaender.html) [22.09.2017]. Hafner, Franz (Hrsg.): Veterinärwesen im Großherzogtum Baden (Band I), Karlsruhe 1912, S. 1-23. Stiefel, Karl: Baden 1648-1652 (Band II), Karlsruhe 1977, S. 1274f.
Bestandsgeschichte: Der Bestand G 1045/1 (Veterinäramt Freiburg) umfasste ursprünglich 44 Faszikel. Im September 2017 wurde er in "Veterinärämter" umbenannt und vom Unterzeichnenden im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Im Zusammenhang mit der Erschließung wurden sechs weitere zwischen 1994 und 2010 vom Veterinäramt Radolfzell (G 1059/1, G 1059/2) sowie den Landratsämtern Konstanz, Lörrach (G 1054/1, G 1054/2) und Waldshut (G 1075/1, G 1075/2) abgegebene Ablieferungen von Veterinärbehörden in den Bestand G 1045/1 integriert. Dies entspricht der grundsätzlichen Strategie des Staatsarchivs Freiburg, Klein- und Kleinstbestände zu für die Nutzerinnen und Nutzer übersichtlichen und leicht zu handhabenden Beständen zu komprimieren. Im Bestand finden sich zahlreiche Vorprovenienzen (z.B. Bezirkstierarztstellen, Veterinärratsstellen, Regierungsveterinärratsstellen, Grenztierarztstellen). Aufgrund des insgesamt geringen Gesamtumfangs des Bestands und der überschaubaren Faszikelzahl wurden diese im Bestand belassen. Die einzelnen Gliederungspunkte des Findmittels bezeichnen daher nicht in allen Fällen die Endprovenienz der jeweils untergeordneten Akten, sondern die Behörde, bei der sich die Akten zuletzt befanden. Diese Disparität ist nicht zuletzt auch der Geschichte des Veterinärwesens geschuldet (s.o.). Angesichts der langen Laufzeit des Bestands finden sich in den Akten verschiedene Registraturschichten, bei denen jeweils ein anderes Ordnungssystem bzw. ein anderer Aktenplan zugrunde lag. Daher befanden sich die Unterlagen vor ihrer Verzeichnung nicht wirklich in einer vorgegebenen Ordnung und es erschien daher zweckmäßig, dies durch deren Sortierung in alphabetischer Reihenfolge zu kompensieren. Nach seiner Verzeichnung umfasst der Bestand G 1045/1 468 Faszikel und misst 5,4 lfd.m. Freiburg, den 22.09.2017 Sebastian Funk
Bestandsgeschichte: Der Bestand G 1045/1 (Veterinäramt Freiburg) umfasste ursprünglich 44 Faszikel. Im September 2017 wurde er in "Veterinärämter" umbenannt und vom Unterzeichnenden im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Im Zusammenhang mit der Erschließung wurden sechs weitere zwischen 1994 und 2010 vom Veterinäramt Radolfzell (G 1059/1, G 1059/2) sowie den Landratsämtern Konstanz, Lörrach (G 1054/1, G 1054/2) und Waldshut (G 1075/1, G 1075/2) abgegebene Ablieferungen von Veterinärbehörden in den Bestand G 1045/1 integriert. Dies entspricht der grundsätzlichen Strategie des Staatsarchivs Freiburg, Klein- und Kleinstbestände zu für die Nutzerinnen und Nutzer übersichtlichen und leicht zu handhabenden Beständen zu komprimieren. Im Bestand finden sich zahlreiche Vorprovenienzen (z.B. Bezirkstierarztstellen, Veterinärratsstellen, Regierungsveterinärratsstellen, Grenztierarztstellen). Aufgrund des insgesamt geringen Gesamtumfangs des Bestands und der überschaubaren Faszikelzahl wurden diese im Bestand belassen. Die einzelnen Gliederungspunkte des Findmittels bezeichnen daher nicht in allen Fällen die Endprovenienz der jeweils untergeordneten Akten, sondern die Behörde, bei der sich die Akten zuletzt befanden. Diese Disparität ist nicht zuletzt auch der Geschichte des Veterinärwesens geschuldet (s.o.). Angesichts der langen Laufzeit des Bestands finden sich in den Akten verschiedene Registraturschichten, bei denen jeweils ein anderes Ordnungssystem bzw. ein anderer Aktenplan zugrunde lag. Daher befanden sich die Unterlagen vor ihrer Verzeichnung nicht wirklich in einer vorgegebenen Ordnung und es erschien daher zweckmäßig, dies durch deren Sortierung in alphabetischer Reihenfolge zu kompensieren. Nach seiner Verzeichnung umfasst der Bestand G 1045/1 468 Faszikel und misst 5,4 lfd.m. Freiburg, den 22.09.2017 Sebastian Funk
Nr. 1-468
Bestand
Freiburg im Breisgau FR; Veterinäramt
Konstanz KN; Landratsamt: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Lörrach LÖ; Veterinäramt
Radolfzell am Bodensee KN; Veterinäramt
Waldshut : Waldshut-Tiengen WT; Veterinäramt
Bezirksamt Schönau
Bezirksamt Schopfheim
Landratsamt Konstanz: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Landratsamt Lörrach
Landratsamt Müllheim
Veterinäramt Freiburg
Veterinäramt Lörrach
Veterinäramt Radolfzell
Veterinäramt Waldshut-Tiengen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ
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