44/175b,1 [Nr. Sb 16]: Hz. Befehl an die Universität, Mag. Heinrich Wilhelm Clemm, Pfarrer, Spezialsuperintendent, 4. Frühprediger zu Tübingen und unnmehriger Prof. theol. extraord. mit dem Gehlat zu besolden, das der jetzige Konsistorialrat Dr. Faber anfänglich neben dem Spezialrat als 4. Prof. theol. extraord. empfangen hatte. Der 1761 zum Prof. theol. extraord. ernannte Christoph Friedrich Schott soll wegen seiner Anciennität in einem solchen zukünftigen Falle zunächst berücksichtigt werden. 'u 1 SSt

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
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