Schultheiß, Anwalt und Richter des Dorfes Frankenbach (Franckenbach) verordnen auf Veranlassung des Georg Balthasar Aff, resignierter Spitalschreiber, dermaliger Besitzer der sog. Berlinischen Landachtgüter, dass die Inhaber dieser Güter verbunden seien, für die Richtigkeit des Maßes selbst zu sorgen, und im Fall einer Schmälerung gleichwohl die ganze darauf haftende Landacht entrichten sollen. Bürgermeister und Rat zu Heilbronn haben diesen Beschluss am 17. Juni 1728 konfirmiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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