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Anordnung: Dem Kreisgesundheitsamt sind alle Zu- und Abgänge von Ärzten sowie Tier- und Zahnärzten zu melden, damit das Land immer über die ärztliche Fürsorge genauestens unterrichtet ist (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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