Verordnung: Vom 1. Oktober des Jahres an sind die hier berichtigten Straßenlängen für die Straßen von Zwingenberg nach Gernsheim und von Nieder-Mörlen nach Usingen für die Erhebung des Chausseegeldes entgegen dem Verzeichnis vom 23. Mai 1846 in Ansatz zu bringen (Überweisungsvermerk vom 16. September 1848 vorhanden)