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Verordnung: Vom 1. Oktober des Jahres an sind die hier berichtigten Straßenlängen für die Straßen von Zwingenberg nach Gernsheim und von Nieder-Mörlen nach Usingen für die Erhebung des Chausseegeldes entgegen dem Verzeichnis vom 23. Mai 1846 in Ansatz zu bringen (Überweisungsvermerk vom 16. September 1848 vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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