Johann Hausman, Doktor beider Rechte und Generalvikar Bischofs Jakob von Konstanz, fällt das Urteil in dem Patronatsrechtsstreit zwischen Sebastian Schenk von Stauffenberg und Johann Vitus von und in Wernau (Werdnaw): Kaspar Müller, durch Sebastian von Stauffenberg auf die Kaplanei Bach nominiert, die durch den Tod des bisherigen Inhabers Johann Beckel freigeworden ist, wird durch den Generalvikar investiert. Der Anspruch des Johann Vitus von Werdenau - als den Gründern und Stiftern der Kaplaneien Bach, Erbach und Weilheim - zusteht, wurde abgewiesen. * vgl. Bestand B 467, Nr. 118

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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