Friedrich, Herzog zu Schleswig, Holstein etc., bekundet, dass der verstorbene Herzog Adolf die selbsterworbenen Güter seines Stallers Caspar Hoyer in den Eiderstedter Kirchspielen Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und Tetenbüll wegen zahlreicher ihm, dem Land Eiderstedt und Johann Adolf erwiesener Dienste mit adliger Freiheit ausstatten wollte. Da Adolfs Tod diesen Plan vehindert hat, erhebt der Aussteller nunmehr Caspar Hoyers, seines Rats und Stallers, Güter zu Freigütern mit der niederen und hohen Gerichtsbarkeit, dem Jagd- und Fischereirecht und anderen, in den Herzogtümern üblichen adligen Freiheiten unter der Verpflichtung, den Rossdienst mit einem gerüsteten Mann und Pferd zu leisten. Er gebietet seinen jetzigen und zukünftigen Beamten, diese Begnadigung zu halten. gescheen uff unserm Schloß Gottorf im Jhare nach Christi Unsers Lieben Hern und Seligmachers Gebort Fünffzehnhundert Sieben unndt Achtzigk Montages nach Invocauit.
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Friedrich, Herzog zu Schleswig, Holstein etc., bekundet, dass der verstorbene Herzog Adolf die selbsterworbenen Güter seines Stallers Caspar Hoyer in den Eiderstedter Kirchspielen Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und Tetenbüll wegen zahlreicher ihm, dem Land Eiderstedt und Johann Adolf erwiesener Dienste mit adliger Freiheit ausstatten wollte. Da Adolfs Tod diesen Plan vehindert hat, erhebt der Aussteller nunmehr Caspar Hoyers, seines Rats und Stallers, Güter zu Freigütern mit der niederen und hohen Gerichtsbarkeit, dem Jagd- und Fischereirecht und anderen, in den Herzogtümern üblichen adligen Freiheiten unter der Verpflichtung, den Rossdienst mit einem gerüsteten Mann und Pferd zu leisten. Er gebietet seinen jetzigen und zukünftigen Beamten, diese Begnadigung zu halten. gescheen uff unserm Schloß Gottorf im Jhare nach Christi Unsers Lieben Hern und Seligmachers Gebort Fünffzehnhundert Sieben unndt Achtzigk Montages nach Invocauit.
LASH, Urk.-Abt. 399 Nr. 12
Adliges Gut Hoyerswort 2
Urk.-Abt. 399 Familien und Einzelpersonen
Urk.-Abt. 399 Familien und Einzelpersonen >> 1 Urkunden >> 1.2 Adliges Gut Hoyerswort
1587 März 6 Schloss Gottorf
Enthält: Ausfertigung, Pergament, zwei Siegel an Pergamentstreifen, Ankündigung der Siegel und Unterschriften Herzogs Friedrichs, des Statthalters Detlef Rantzau, des Gottorfer Amtmanns Sievert Rantzau und des Kanzlers Dr. Hieronimus Schulte, Rückschrift
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:58 MEZ