Friedrich, Herzog zu Schleswig, Holstein etc., bekundet, dass der verstorbene Herzog Adolf die selbsterworbenen Güter seines Stallers Caspar Hoyer in den Eiderstedter Kirchspielen Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und Tetenbüll wegen zahlreicher ihm, dem Land Eiderstedt und Johann Adolf erwiesener Dienste mit adliger Freiheit ausstatten wollte. Da Adolfs Tod diesen Plan vehindert hat, erhebt der Aussteller nunmehr Caspar Hoyers, seines Rats und Stallers, Güter zu Freigütern mit der niederen und hohen Gerichtsbarkeit, dem Jagd- und Fischereirecht und anderen, in den Herzogtümern üblichen adligen Freiheiten unter der Verpflichtung, den Rossdienst mit einem gerüsteten Mann und Pferd zu leisten. Er gebietet seinen jetzigen und zukünftigen Beamten, diese Begnadigung zu halten. gescheen uff unserm Schloß Gottorf im Jhare nach Christi Unsers Lieben Hern und Seligmachers Gebort Fünffzehnhundert Sieben unndt Achtzigk Montages nach Invocauit.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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