Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (vormals Kultusministerium) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
L 2 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 06. Land Sachsen-Anhalt (seit 1990) >> 06.03. Landesregierung
(1951 - 1989) 1990 - 2016
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: nur online recherchierbar
Registraturbildner: Das Kultusministerium entstand 1990 als "Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" und erhielt durch den Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 6. November (MBl. LSA 1991, S. 2 f.) insbesondere die Zuständigkeit für die Bereiche Hochschulen, Forschungsförderung, Schulwesen, Bildung und Kunst- und Kulturpflege. Bereits zum 4. Juli 1991 wurden das Ministerium und sein Geschäftsbereich jedoch in ein Wissenschafts- und ein Kultusressort geteilt, was bei der Regierungsbildung nach den Landtagswahlen vom 26. Juni 1994 wieder rückgängig gemacht wurde. Mit der Kabinettsbildung am 19. April 2011 wurde der Bereich der Wissenschaft und Forschung erneut aus dem Ministerium herausgelöst und dem nunmehrigen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zugeördnet.
Damit fielen auch die Hochschulen und Fachhochschulen aus dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums heraus, zu welchem noch das Landesschulamt, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Landesmuseum für Vorgeschichte (LDA) sowie seit der Regierungsbildung von 2011 die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt gehörten.
Nach der Regierungsneubildung im Zuge der Landtagswahlen im Jahr 2016 wurde die Abteilung 4 (Kultur) des Ministeriums der Staatskanzlei zugeordnet, die entsprechend die Bezeichnung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur annahm und auch für das LDA zuständige Aufsichtsbehörde wurde. Das Kultusministerium wurde hingegen in Bildungsministerium umbenannt und seine Zuständigkeit auf den Bereich der schulischen Bildung (mit LISA und Landesschulamt als nachgeordnete Behörden) sowie die Landeszentrale für politische Bildung begrenzt.
Bestandsinformationen: Inhalt: Personal- und Rechtsangelegenheiten. - Hochschulerneuerung. - Hochschulgesetzgebung und -planung. - Einzelne Hochschulen.- Studentische Angelegenheiten. - Forschung. - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.- Wissenschaftliche Bibliotheken.- Berufsfachschulen.- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Zusatzinformationen: Die Bestandsgliederung trägt vorläufigen Charakter und kann sich nach der Übernahme und Erschließung weiterer Unterlagen ändern.
Findhilfsmittel: nur online recherchierbar
Registraturbildner: Das Kultusministerium entstand 1990 als "Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" und erhielt durch den Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 6. November (MBl. LSA 1991, S. 2 f.) insbesondere die Zuständigkeit für die Bereiche Hochschulen, Forschungsförderung, Schulwesen, Bildung und Kunst- und Kulturpflege. Bereits zum 4. Juli 1991 wurden das Ministerium und sein Geschäftsbereich jedoch in ein Wissenschafts- und ein Kultusressort geteilt, was bei der Regierungsbildung nach den Landtagswahlen vom 26. Juni 1994 wieder rückgängig gemacht wurde. Mit der Kabinettsbildung am 19. April 2011 wurde der Bereich der Wissenschaft und Forschung erneut aus dem Ministerium herausgelöst und dem nunmehrigen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zugeördnet.
Damit fielen auch die Hochschulen und Fachhochschulen aus dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums heraus, zu welchem noch das Landesschulamt, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Landesmuseum für Vorgeschichte (LDA) sowie seit der Regierungsbildung von 2011 die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt gehörten.
Nach der Regierungsneubildung im Zuge der Landtagswahlen im Jahr 2016 wurde die Abteilung 4 (Kultur) des Ministeriums der Staatskanzlei zugeordnet, die entsprechend die Bezeichnung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur annahm und auch für das LDA zuständige Aufsichtsbehörde wurde. Das Kultusministerium wurde hingegen in Bildungsministerium umbenannt und seine Zuständigkeit auf den Bereich der schulischen Bildung (mit LISA und Landesschulamt als nachgeordnete Behörden) sowie die Landeszentrale für politische Bildung begrenzt.
Bestandsinformationen: Inhalt: Personal- und Rechtsangelegenheiten. - Hochschulerneuerung. - Hochschulgesetzgebung und -planung. - Einzelne Hochschulen.- Studentische Angelegenheiten. - Forschung. - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.- Wissenschaftliche Bibliotheken.- Berufsfachschulen.- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Zusatzinformationen: Die Bestandsgliederung trägt vorläufigen Charakter und kann sich nach der Übernahme und Erschließung weiterer Unterlagen ändern.
Laufmeter: 65.6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ