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Betr. eine Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung
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Enthält u.a.:
- Religionsstatistik des 'Statistischen Reichsamts' 1939
- Unterlagen betr. eine Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung; u.a. Abschrift: Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung, o.D.; Durchschlag eines Schreibens an die Deutsche Evang. Kirche - Kirchenkanzlei, betr. die Arbeit der Kirchenkanzlei, o.D.; Entwurf der Kirchenkanzlei für die Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung, o.D.; Gutachten zum Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung, o.D.
- Schreiben von Meiser an den Evang.-Luth. Landeskirchenrat, betr. 'die deutschen Christen in Bayern', München 16.11.1939
- Schreiben von W. an Thielicke, betr. Probleme bei Stellenbesetzungen, Stuttgart 31.8. o.J.
- Grundlinien für die Neugestaltung der DEK
2,5 cm
Sachakte
Thielicke, Helmut
Meiser, Hans
Statistischen Reichsamts
geistliche Versorgung
Verordnung zur Sicherung der geistlichen Versorgung
Evangelisch-Lutherischer Landeskirchenrat
Neugestaltung der Deutschen Evangelischen Kirche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.