Kaspar Hertlin, Kürschnerknecht aus Mainz, wegen einer frevelhaften Handlung u. schwerer Verwundung eines Baderknechts zu Vaihingen gef. und dem württembergischen Landesherrn mit einem Frevel verfallen, jedoch, obschon er keine Bürgschaft leisten konnte, auf Fürbitten seiner Herren und Freunde freigel., gelobt eidlich, sich mit Leib und Gut ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht aus der Stadt Vaihingen zu entfernen, sich jederzeit gegenüber der Herrschaft Württemberg auf Erfordern rechtlich zu verantworten und die erkannte Strafe anzunehmen, auch gegen die Geschädigten und andere nicht "ohne Recht" zu handeln, und schwört U.