Franz Fauber, Stadtammann in Ravensburg, beurkundet Urteil in Sachen Erhard [Fridang], Abt, und Konvent zu Weingarten gegen Konrad Hübschlin, Bürger zu Ravensburg, betreffend das Vogtrecht auf einem Gut in Schachen. Hübschlin verweist darauf, daß sein Vater das streitige Vogtrecht für sein Seelenheil Prior und Konvent des Klosters zu Ravensburg gestiftet hat, so daß er damit nichts mehr zu tun hat.
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Franz Fauber, Stadtammann in Ravensburg, beurkundet Urteil in Sachen Erhard [Fridang], Abt, und Konvent zu Weingarten gegen Konrad Hübschlin, Bürger zu Ravensburg, betreffend das Vogtrecht auf einem Gut in Schachen. Hübschlin verweist darauf, daß sein Vater das streitige Vogtrecht für sein Seelenheil Prior und Konvent des Klosters zu Ravensburg gestiftet hat, so daß er damit nichts mehr zu tun hat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1527
B 515 U 1527
Zehntamt diess. Schussen fasc. 018 n. 06
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1443 Dezember 20 (an sant Thomans aubent des hailigen zwelfbotten vor wyhennachten)
29,2 x 54,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Franz Fauber, Stadtammann in Ravensburg
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Aussteller: Franz Fauber, Stadtammann in Ravensburg
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Fauber, Franz; Stadtammann
Hübschlin, Konrad
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Karmeliterkloster, Prior und Konvent
Ravensburg RV; Stadtammann
Schachen : Baindt RV
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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15.12.2025, 14:31 MEZ
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