Franz Fauber, Stadtammann in Ravensburg, beurkundet Urteil in Sachen Erhard [Fridang], Abt, und Konvent zu Weingarten gegen Konrad Hübschlin, Bürger zu Ravensburg, betreffend das Vogtrecht auf einem Gut in Schachen. Hübschlin verweist darauf, daß sein Vater das streitige Vogtrecht für sein Seelenheil Prior und Konvent des Klosters zu Ravensburg gestiftet hat, so daß er damit nichts mehr zu tun hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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