Da Streit herrschte zwischen den Gebrüdern Adolf und Johann Ingenhove (Ymmehoue) wegen des Hauses und Hofes zu Asterlagen, das von dem Abt zu Werden zu Lehen geht, und wegen anderer Häuser und Güter im Kirchspiel (Hoch-)Emmerich und beide ihren Jungherrn Vinzenz Grafen zu Moers und Saarwerden als Schiedsrichter angerufen haben, hat der Graf durch Freunde beider Parteien folgenden Vergleich vermittelt: Adolf behält Haus und Hof zu Asterlagen mit allen Zubehören, mit Lehngütern und Afterlehnmannen, wie das vom Abt von Werden zu Lehen geht. Wenn Adolf ohne eheliche Leibesgeburt stirbt, fällt Asterlagen an Johann, vorbehaltlich der Leibzucht der Nese, der Ehefrau Adolfs, wie sie ihr von Adolf verbrieft und von Konrad von Gleichen, Abt zu Werden, dem Lehnherrn, bestätigt ist. Adolf und Nese haben gemeinsam das Bongartsche Gut zu Asterlagen, das vom Grafen zu Lehen rührt, gekauft. Dieses und auch Herckensgut an der Niep sollen nach Adolfs Tod an Johann und seine Erben fallen; dann soll Johann jeder Schwester, die heiratet, 30 Rheinische Goldgulden geben. Wenn aber Adolf und Nese Kinder haben, ist diese Abmachung hinfällig. Johann erhält Haus und Hof zu (Hoch-)Emmerich, das vom Grafen von Neuenahr zu Lehen geht. - Vermittler waren auf Seiten Adolfs Ritter Friedrich von Hü1s, Johann von Büderich, Daniels Sohn, und Dietrich von Moers gen. Kunck, auf Seiten Johanns Johann von Eyll, Tilmans Sohn, Johann von Moers, Drost zu Rheinberg (Berck), und Johann von Hambroick. - Siegelankündigung des Grafen Vinzenz. - Gelöbnis und Siegelankündigung des Grafen Vinzenz. - Gelöbnis und Siegelankündigung Adolfs und Johanns, die beide ein Exemplar dieser Urkunde erhalten.