Alexander Hölderlin, B. zu Waiblingen, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen zu Waiblingen gef., schwört U. und gelobt eidlich, Wehr und Harnisch abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, auch offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und von jeder Art Meuterei und Aufruhr abzustehen.