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Es ist schon öfters vorgekommen, dass Personen, ohne dazu bestellt zu sein, willkürliche Messungen im Lande vornehmen. Wie in Hessen-Kassel und anderen Ländern sollen sich Land- und Feldmesser zur Prüfung bei der Steuerdeputation melden. Vor jeder Vermessung von Feld und Gütern ist die Genehmigung einzuholen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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