Es ist schon öfters vorgekommen, dass Personen, ohne dazu bestellt zu sein, willkürliche Messungen im Lande vornehmen. Wie in Hessen-Kassel und anderen Ländern sollen sich Land- und Feldmesser zur Prüfung bei der Steuerdeputation melden. Vor jeder Vermessung von Feld und Gütern ist die Genehmigung einzuholen