Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], seinem Untertan aus Urnshausen, Jo...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
1727 Januar 14
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in unser residentz stadt Fuld den 14ten Ianuarii anno 1727ten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], seinem Untertan aus Urnshausen, Johann Heinrich Kaiser (Kayser) und seinen Erben, auf dessen Bitte dauerhaft die Hälfte der Schänke im Dorf Urnshausen mit Haus und Zubehör verliehen hat. Die andere Hälfte der Schänke gehört laut der darüber ausgestellten Lehnsurkunde seinem Lehnsmitinhaber (mitconsort) Christoph Biesmann aus Dermbach. Jährlich an Michaelis [September 29] hat Johann Heinrich Kaiser an das Fuldaer Amt Fischberg einen Zins von fünf Gulden zu entrichten. Johann Heinrich Kaiser hat Handlohn und Steuer zu entrichten sowie Folge und alle andere der Landesherrschaft zustehenden Verpflichtungen zu leisten. Er verspricht, die Schänke in gutem Zustand zu halten, den jährlichen Zins vollständig und fristgerecht zu zahlen und dem Kloster Fulda treu zu dienen. Siegelankündigung des Abts Adolf. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (modo Iohann / Henrich Kayser / und Iohannß [Johann] / Rummel; Nota: Da ieder ein aparten / briff hat wird / wohl etwas mehr alß / gewohnlich tax gegeben werden / müssen; Tax stehet / bey der andern / helfft des Biesman)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Adolf
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Konstantin [von Buttlar], seinem Untertan aus Urnshausen, Johann Heinrich Kaiser (Kayser) und seinen Erben, auf dessen Bitte dauerhaft die Hälfte der Schänke im Dorf Urnshausen mit Haus und Zubehör verliehen hat. Die andere Hälfte der Schänke gehört laut der darüber ausgestellten Lehnsurkunde seinem Lehnsmitinhaber (mitconsort) Christoph Biesmann aus Dermbach. Jährlich an Michaelis [September 29] hat Johann Heinrich Kaiser an das Fuldaer Amt Fischberg einen Zins von fünf Gulden zu entrichten. Johann Heinrich Kaiser hat Handlohn und Steuer zu entrichten sowie Folge und alle andere der Landesherrschaft zustehenden Verpflichtungen zu leisten. Er verspricht, die Schänke in gutem Zustand zu halten, den jährlichen Zins vollständig und fristgerecht zu zahlen und dem Kloster Fulda treu zu dienen. Siegelankündigung des Abts Adolf. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (modo Iohann / Henrich Kayser / und Iohannß [Johann] / Rummel; Nota: Da ieder ein aparten / briff hat wird / wohl etwas mehr alß / gewohnlich tax gegeben werden / müssen; Tax stehet / bey der andern / helfft des Biesman)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Adolf
Der Passus, dass die andere Hälfte der Schänke dem Lehnsmitinhaber Christoph Biesmann aus Dermbach gehört, ist nachträglich gestrichen worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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