König Wilhelm I. von Württemberg belehnt Friedrich Gottlob Karl Varnbüler von und zu Hemmingen als Senior der Familie für sich und als Träger für seine minderjährigen Brüder Johann Konrad Gustav, Theodor Lorenz Friedrich und Alfred Lorenz sowie für seinen minderjährigen Vetter Wilhelm Karl Joseph Varnbüler von und zu Hemmingen mit Schloss und Burg Hemmingen mit genannten Zubehör, dem halben Patronat, dem Zizelmaierhof (Zuzelmaierhof), der halben Schäferei, der Ziegelhütte, mit Geld-, Frucht- und Kirchengefällen, hergebrachten Diensten, Fronen und Schuldigkeit sowie mit dem gemeinschaftlich mit württemberg betriebenen kleinen Waidwerk. Die ehemals zum Lehen gehörigen Frucht- und Weinzehnten, Kleinzehnten, Bodenweingefälle und die Umgeldsentschädigung sind durch Erlaubnis vom 3. August 1826 vom Lehen getrennt und zusammen mit den Zehnten in Meimsheim und Neipperg gegen das Rittergut Höfingen eingetauscht worden. Die Meliorationssumme war 1798 von 4000 auf 6000 fl erhöht worden; die Summe von 1043 fl, die bei der Ablösung des Schafsübertriebsrechts des Pulverdinger Hofs und der Gemeinde Heimerdingen 1825 auf die Heimminger Gemarkung für die Vergrößerung der lehenbaren Schafsweiderechte von Varnbüler aufgewendet wurde, wird nun dem Meliorationsgeld zugeschlagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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