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Fürsorgeaufwendungen für SBZ-Flüchtlinge, die die Stichtagsvoraussetzungen des § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz nicht erfüllen
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Fürsorgeaufwendungen für SBZ-Flüchtlinge, die die Stichtagsvoraussetzungen des § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz nicht erfüllen
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