Franz Johann Bischof zu Konstanz, Franz Christoph und Froben Maria, Brüder, Grafen zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, und Johann Haffner, kaiserlicher auch der kurfürstlichen Durchlaucht in Bayern Obristleutnant, bekunden: Zwischen ihren Untertanen beider Flecken Göggingen (1) und Bittelschieß bestand Streit über die drei Hölzer Spitalhaw zu Pfullendorf, Aichholtzlin und Funkelenstock. Die von Göggingen beanspruchen dort den Mittrieb. Die von den Ausstellern auf den 17. Mai nach Pfullendorf abgeordneten Räte und Oberamtleute machten einen vergeblichen Beilegungsversuch. Darauf bestimmen der Bischof von Konstanz und Haffner als Schiedsrichter den Johann Heinrich von Pflummern, Doktor der Rechte, Bürgermeister der Reichstadt Überlingen, die Grafen von Fürstenberg der Matthias Jakob Ruesch, Doktor der Rechte, fürstlich hohenzollerisch-sigmaringischer Rat und Kanzler, damit sie die beiden Parteien vor sich fordern, anhören, die Dokumente durchgehen und durch ein Urteil zur Ruhe setzen sollen. Die Aussteller vereinbaren mit den Untertanen, daß der Spruch der Schiedsrichter verbindlich sein soll und es keine Appellation mehr geben soll (1) Göggingen, Kreis Stockach Unterschriften: Bischof Franz Johann; Graf Franz Christoph zu Fürstenberg; Graf Froben Maria zu Fürstenberg; Johann Haffner, auch für die Fenkerischen Erben von Bittelschieß (Siegelumschrift: Jeremias Fencher zu Bittelschies). Dazu auch Petschaft Haffners