Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Veit von Wernau mit einem jährlichen Zins von 2 lb 5 h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)tten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten vorher Johannes Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck von den Vorfahren des Ausstellers und danach Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck, der Sohn von Hieronymus Ifflinger von Graneck vom Aussteller und wurde mit Zustimmung aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau verkauft. Die Rechte des Ausstellers, seiner Erben und Männer bleiben davon unbeeinträchtigt. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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