Bartholomeus Müller und Kaspar Frückh, beide B. zu Weilheim, als Verschwender von den beiden Vögten von Remchingen, Obervogt, und Hans Hofman, Untervogt, ins Gefängnis gelegt, nachdem der erstgenannte Bartholomeus Müller bereits vor 5 Jahren und der andere vor einem Jahr mundtot gemacht wurde, auf Anweisung des Herzogs 4 Wochen bei Wasser und Brot in Haft gehalten, ihre Atzung zu bezahlen, ihre Güter selbst zu bebauen und zu arbeiten, sich künftig aller Verschwendung und allen Müßiggangs zu enthalten, Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich wohl und gehorsam zu verhalten, und schwören U. Nach ihrer Entmündigung hatten beide ihre Güter vernachlässigt, nicht mehr gearbeitet und sich damit entschuldigt, dies sei nicht mehr ihre Sache, sondern die der Pfleger.