Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Kinder des verstorbenen Hans Luser eine jährliche Gült von 50 Gulden aus 1.000 Gulden Hauptgeld von Verschreibungen auf die sloß und Städte Wachenheim und Lambsheim (Lamßheim) innehaben, welche Orte [1471] durch seinen Onkel (vetter und vatter) Kurfürst Friedrich von der Pfalz erobert worden waren. Obwohl dazu nicht verpflichtet, bewilligt er ihnen die Bezahlung eines Teils des Hauptgelds von 800 Gulden, davon jetzt 400 Gulden sowie den Rest in zwei Raten à 200 Gulden innerhalb von zwei Jahren. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv