Die infolge der durch den Friedensvertrag vom 18. Mai 1815 geschehenen Abtretung eines Teils des Meißner Kreises an den König von Preußen den Königlich und Herzoglich sächsischen Deputierten aufgetragene Auseinandersetzung über die den Ständen des Meißner Kreises gehörigen, zur Teilung zu bringenden Kassen