Hintergrund des Verfahrens war ein Streit um Erbländereien, die Ummers und Kirssieffen von jemandem namens Hyckel Hans von Ameln erworben hatten und die dessen Verwandter Michael von Blomendahl, Wirt (Weurdt), „beschudden“ hatte. Mit Urteil vom 13. August 1557 hatten als 3. Instanz Schöffenmeister und Schöffen des Königlichen Stuhls und der Stadt Aachen diese „Schuddung“ für unrechtmäßig erklärt. Das vorliegende Aktenstück enthält Akten über die Versuche von Ummers und Kirssieffen, über das Gericht des Königlichen Stuhls und der Stadt Aachen die Ausführung dieses Urteils (= Aufhebung der „Schuddung“) durch das Gericht Reifferscheid zu erreichen. Es wurde dem Anschreiben von Schöffenmeister und Schöffen des Königlichen Stuhls und der Stadt Aachen nach auf Anforderung des RKG - möglicherweise an Stelle eines Berichtes - erstellt. Dorsal-Vermerken nach lehnte das RKG am 4. und 9. August 1559 2 Gesuche (wohl von Ummers und Kirssieffen) um ein Exekutionsmandat ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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