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Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag (Bestand)
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Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Zentrale und übergeordnete Organisationen >> Übergeordnete und internationale Organisationen
1906 - 1999
Die lfd. Nr. entspricht stets der lfd. Nr. auf der Abgabeliste Nr. 940. Deshalb wurde auf die Aufnahme einer alten Archivsignatur verzichtet.
Vorwort: Zur Geschichte des AFET (widergespiegelt im AFET-Aktenbestand des Archivs für Diakonie und Entwicklung)
Im Jahr 1889 fanden sich einige Vorsteher deutscher Erziehungsanstalten in Brandenburg, Schlesien und Westpreußen zu einer "Konferenz der Vorsteher an Rettungshäusern, Zwangserziehungs- und Besserungs-Anstalten" zusammen. Seit der Einrichtung des Zwangserziehungsgesetzes in Preußen im Jahr 1878 wurden straffällig gewordene Kinder oder auch Kinder, die nur straffällig zu werden drohten, zur Besserung in Erziehungsanstalten eingewiesen. Es gab staatliche Einrichtungen, doch im großen Umfang wurden auch die schon bestehenden konfessionellen Rettungshäuser und Kinderheime für die staatlich angeordnete Zwangserziehung genutzt. Die Konferenz diente dazu, sich über den Umgang mit dieser Klientel auszutauschen und gemeinsam Lösungen zur Besserung der schwierigen organisatorischen Abstimmung zwischen Ministerien, Behörden, Trägern und Einrichtungen zu finden. Die Teilnehmerzahl der ab 1889 mindestens alle drei Jahre stattfindenden Konferenz wuchs beständig und zog auch Anstaltsleiter aus anderen Provinzen an, so dass bei der Konferenz im Jahre 1900 - bis auf die südlichen - alle deutschen Länder vertreten waren.
An die Stelle des preußischen Zwangserziehungsgesetzes trat 1900 in allen deutschen Ländern das Fürsorgeerziehungsgesetz, festgeschrieben im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Gesetz erleichterte die Anordnung der Fürsorgeerziehung (vorher Zwangserziehung) und hatte zur Folge, dass für noch mehr Minderjährige als vorher Plätze in Erziehungsheimen gefunden werden mussten. Auch die Behörden, die nun mit der Durchführung der Fürsorgeerziehung betraut waren, und die Richter, die Kinder und Jugendliche der Fürsorgeerziehung zuwiesen, sowie Anstaltsärzte und Psychiater schlossen sich den Rettungshauskonferenzen an und traten mit den Vertretern der Erziehungsheime in Erfahrungsaustausch. Um dem immer heterogeneren Personenkreis gerecht zu werden und auch um einen prägnanteren Namen zu haben, wurde 1906 beschlossen, die Bezeichnung "Allgemeiner Fürsorge-Erziehungs-Tag" für den Zusammenschluss zu wählen. Erst im Jahre 1912 wurde auch die Eintragung in das Vereinsregister als A.F.E.T. e.V. beantragt.
Die Satzung von 1912 legte fest, dass aus dem Kreis der Vereinsmitglieder ein elfköpfiger Vorstand bestimmt wird, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Der erste Vorsitzende des Vereins war Pastor Seiffert, Direktor der Brandenburgischen Provinzialschul- und Erziehungsanstalt. Er saß dem AFET schon seit 1906 vor, wurde aber noch vor dem Ersten Weltkrieg von Pastor Backhausen, dem Leiter des Stephansstiftes in Hannover, abgelöst.
Seit 1920 wurde die Fürsorgeerziehung für die Weimarer Republik im RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) geregelt. Auf die Form und den Inhalt des RJWG und auch des neuen RJGG (Reichsjugendgesetz) nahm der AFET mit Hilfe von Diskussionen z.B. während seiner mindestens alle zwei Jahre stattfindenden Fachtagung und Stellungnahmen Einfluss. Eine wirkliche Reform der Fürsorgeerziehung war damit trotz erster Heimskandale und Klagen ehemaliger Heimkinder über überzogene Strafmaßnahmen jedoch nicht erfolgt. Auch die Arbeit des AFET unterschied sich nicht von der Arbeit der Vorkriegsjahre. Die veränderte politische Situation führte trotzdem zu einigen gesellschaftlichen Grundsatzdiskussionen und besonders die Auseinandersetzung über die Forderung einer festgeschriebenen konfessionellen Erziehung spielte vor allem in der Rückschau für diese Jahre eine große Rolle.
1924 starb der Vorsitzende Wilhelm Backhausen nach kurzer Krankheit. Nachfolger wurde Pastor Johannes Wolff, der diesen Posten bis 1968 innehatte und wie Backhausen Vorsteher des evangelischen Stephansstiftes in Hannover war. 1925 wurde zur Unterstützung des Vorsitzenden die hauptamtliche Stelle eines Geschäftsführenden geschaffen, wodurch sich die Organisation der Fachtagungen und sämtliche sonstige Arbeitsabläufe im AFET sehr erleichterten.
Immer war es ein wichtiges Anliegen des AFET, das Ansehen der Fürsorgeerziehung und der Kinder, die in einem Heim gelebt hatten, zu verbessern. Schon seit der Zeit des Kaiserreiches hatte die Zwangs- und Fürsorgeerziehung einen schlechten Ruf in der Bevölkerung und ehemalige Heimkinder litten unter gesellschaftlicher Stigmatisierung. Öffentliche Klagen über übermäßige Züchtigungen wurden schon vor dem Ersten Weltkrieg von ehemaligen Heimkindern ausgesprochen und in den 1920er Jahren fiel die Heimerziehung in der Öffentlichkeit durch Revolten und Unruhen in verschiedenen Einrichtungen auf. Gerade aus den Kreisen der Arbeiterbewegung, aber auch intellektuelle Kreise forderten deshalb immer wieder eine Reform oder gleich ganz die Abschaffung der Fürsorgeerziehung.
Auch innerhalb des AFET gab es Ende der 1920er Jahre weltanschauliche Richtungsstreitigkeiten, die sich vor allem zwischen den konfessionellen und den sozialistischen Verbänden, wie der seit 1923 auch im Vorstand des AFET vertretenen Arbeiterwohlfahrt, auftaten. Die Auseinandersetzungen kulminierten 1930, als in der Vorstandssitzung im Januar der Vorsitzende die Vertreter der Arbeiterwohlfahrt im AFET offiziell ermahnte, ihre öffentliche Kritik an konfessionellen Heimen und ihren Erziehungsmethoden fortan einzustellen. Trotzdem führten verschiedene ‚Anstaltskatastrophen', also Heimrevolten und Unruhen, gefolgt von Gerichtsprozessen gegen Heiminsassen und gegen Anstaltsleiter, die Jugendliche misshandelten, zu Diskussionen im AFET. Man reflektierte die eigene Rolle und Grundhaltung und setzte sich mit der Frage auseinander, welche Umgestaltungen innerhalb der Fürsorgeerziehung notwendig seien, um deren Ansehen wieder zu verbessern.
Die anwachsende Bedeutung nationalsozialistischer Strömungen Anfang der 30er Jahre und vor allem die Machtübertragung im Jahr 1933 setzten begonnenen Reformen in der Fürsorgeerziehung jedoch ein jähes Ende. Schon die Finanzkrise und Notverordnungen waren nicht spurlos an der Fürsorgeerziehung vorbei gegangen, die sich mit enormen Sparmaßnahmen auseinander zu setzen hatte. So setzten zunächst die Ausgrenzung jüdischer und sozialistischer Konzepte und Ideen der Fürsorgeerziehung insgesamt und dem AFET im Besonderen zu. Mit dem Abschreiben der gerade noch begonnenen Reformen gingen Versuche einher, sich an die Erziehungskonzepte der neuen Machthaber anzupassen. Unter anderem erstellte Johannes Wolff 1933 für den AFET ein Punkteprogramm, in dem vorgeschlagen wurde, wie die Fürsorgeerziehung sich verändern musste, damit sie in die nationalsozialistische Weltsicht passte.
Ab 1934 bestimmten und behinderten Fragen zur Organisation des AFET die Arbeit der Geschäftsstelle und des Vorstandes. Im Sinne des vorauseilenden Gehorsams, wie ihn viele Verbände zu der Zeit an den Tag legten, hatten auch die Vorstandsmitglieder des AFET Anfang 1933 ihre Sitze zur Verfügung gestellt und die beiden Vorsitzenden Johannes Wolff (1. Vorsitzender) und Prälat Benedikt Kreutz (2. Vorsitzender) vorübergehend zu Geschäftsführern ernannt. Es gab von verschiedenen Seiten Bestrebungen, den AFET gleichzuschalten. Innerhalb des AFET bildete sich statt eines neuen Vorstands ein Überleitungsausschuss, dessen Aufgabe es war, den AFET an eine staatliche Stelle anzuschließen. Da aber Uneinigkeit darüber bestand, was genau mit dem AFET geschehen sollte und die Vorsitzenden - zumindest laut späterer Eigendarstellung - eine ‚Hinhaltetaktik' betrieben, wurde diese Frage über die Jahre immer wieder vertagt. Doch selbst in den letzten Kriegsmonaten gab es noch vereinzelte Personen in politischen Schaltstellen, die einen Anschluss des AFET an den Deutschen Gemeindetag in die Wege leiten wollten.
Die eigentliche Arbeit des AFET litt 1933 bis 1945 sehr unter der Unklarheit seiner Organisation. Mit der Zeit verlor der Verband viele seiner Mitglieder, vor allem unter den Jugendämtern, die sich einen Wiedereintritt vorbehielten, sollte die nationalsozialistische Umstrukturierung des Verbandes schließlich in toto erfolgt sein. 1935 fand noch einmal eine Fachtagung des AFET statt, in der versucht wurde, die Fürsorgeerziehung in die gesamte nationalsozialistische Jugendpflege einzuordnen. Trotz der organisatorischen Belastungen führte der AFET, d.h. vor allem die Geschäftsstelle, seine Arbeit in diesen Jahren weiter, gab Auskünfte, führte Umfragen durch und versuchte, sich für die Belange von Fürsorgeheimen einzusetzen. Die wenigen noch vorhandenen Akten zeugen u.a. von Eingaben zur Erneuerung des RJWG , Diskussionen über die Aufhebung des Züchtigungsverbots und Informationssammlung und -aufbereitung zu Berufsausbildung und Arbeitseinsatz von Fürsorgezöglingen .
1941 wurde die Geschäftsstelle des AFET von Hannover nach Berlin verlegt, um so die Zusammenarbeit zwischen ihr und dem RMdI zu verbessern. Am 22. November 1943 wurde das Gebäude, in dem die Geschäftsräume untergebracht waren, während eines Luftangriffs auf Berlin vollständig zerstört. Da sowohl die gesamte Bibliothek als auch der größte Teil der Akten damit verlustig gingen, war ab dem Moment kaum noch Verbandsarbeit möglich. Glück im Unglück für die Akten des AFET war, dass die Geschäftsführerin zu dem Zeitpunkt wegen einer Diabeteserkrankung schon seit einigen Monaten in ihrem Elternhaus Gut Oehrsen an der Weser wohnte und von dort aus notdürftig die Geschäfte leitete. Für diese Arbeit hatte sie ein etliche Akten aus Berlin mitgebracht, die so erhalten geblieben sind.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann der AFET schon verhältnismäßig früh damit, seine Arbeit wieder fortzusetzen. Für den 27. Juli 1946 lud Johannes Wolff ausgewählte AFET-Mitglieder zu einer Besprechung in Vlotho ein, um über Schritte und Maßnahmen zu beraten. Auf dieser im Protokoll nachträglich benannten "Hauptversammlung zur NEU-(Wieder-)Errichtung des Vereins Allgemeiner Fürsorge-Erziehungstag" wurden mit der Formulierung einer neuen Satzung und der Wahl eines neuen Vorstands die ersten Weichen zu einer Zulassung des Vereins gestellt. Diese erfolgte am 10. Juli 1947 zunächst für die britische Besatzungszone; die anderen westdeutschen Zonen folgten in den kommenden Jahren.
Noch während und auch unmittelbar nach der Neuaufstellung des Vereins bewegte den AFET die Frage, ob und wie der Verband sich der ‚heimatlosen Jugend', entwurzelten und von ihren Familien getrennten Jugendlichen häufig aus den Ostgebieten, annehmen solle. Doch man entschied letztlich, dass die jungen Flüchtlinge nicht zum Aufgabengebiet des AFET gehörten, da Fürsorgeerziehung ein gesetzlich fest geregelter Bereich sei und es für viele Einrichtungen, die andere Arten der Jugendpflege betrieben, nicht gewünscht sei, mit der in der Öffentlichkeit verrufenen Fürsorgeerziehung und besonders den damit belasteten Kindern in Verbindung gebracht zu werden.
Wie in der gesamten Bundesrepublik zeigen sich auch im AFET in den ersten Nachkriegsjahren Kontinuitäten, die aus der Zeit des Nationalsozialismus fortgesetzt wurden. Davon zeugen die Vorarbeiten für ein Bewahrungsgesetz sowie für ein Arbeitserziehungsgesetz . Zwar reichen die Überlegungen für ein Bewahrungsgesetz schon mindestens bis 1920 zurück, doch zur Anwendung kamen diese Gesetze zuerst während der NS-Zeit. Auch der erst 1940 reichsweit eingeführte Jugendarrest bestand nach dem Zweiten Weltkrieg weiter und wurde vom AFET wegen pädagogischer Unzweckmäßigkeit kritisiert, aber nicht direkt abgelehnt.
Verschiedene, meist sehr kurzlebige Ausschüsse geben Aufschluss darüber, was den AFET in den Jahren zwischen 1946 und 1950 sonst noch inhaltlich bewegte. Die Themen zeugen von der materiellen Not im Nachkriegsdeutschland allgemein und in den deutschen Fürsorgeheimen im Besonderen: Es gab unter anderem einen ‚Sonderausschuss zur Finanzierung der FE-Arbeit in freien und caritativen Heimen' , einen ‚Sonderausschuss Zentrale Wirtschaftslenkungsmaßnahmen zur Ermöglichung der Jugendfürsorgearbeit' und einen ‚Sonderausschuss Um- und Ausbau der Heimerziehung und offenen Fürsorge' .
Außerdem wurde 1947 ein Ausschuss gebildet, der sich der Aus- und Fortbildung der Heimerzieher widmete, der, obwohl er manchmal umbenannt und immer wieder neu besetzt wurde, für Jahrzehnte die Arbeit des AFET unterstützte und prägte. Darin bekräftigte der AFET vehement und wiederholt seine Forderung für eine bessere Bezahlung und Ausbildung der Heimerzieher. Außerdem setzte sich der AFET dafür ein, dass die Ausbildung zum Heimerzieher bundesweit vereinheitlicht werde und diese Ausbildung Vorrausetzung zur Einstellung sei.
Auch an anderen Stellen begann der AFET schon früh wieder mit Aspekten der Verbandsarbeit, die in den nachfolgenden Jahrzehnten bestimmend für seine innere und öffentliche Wahrnehmung sein würden: 1947 fand die erste Fachtagung und Mitgliederversammlung seit 1935 statt und 1948 wurde erstmals der regelmäßig erscheinende Mitgliederrundbrief herausgegeben.
Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg lief auch die Veröffentlichungsarbeit des AFET wieder an. Zunächst wurden, wie schon vor dem Krieg, die Diskussionen und Ergebnisse der Fachtagungen in einem Tagungsbericht zusammengefasst und in der Reihe ‚Neue Schriftenreihe des AFET' herausgegeben. 1953 wurde mit dem Buch ‚Gibt es unerziehbare Minderjährige?' von Anna Zillken und Gertrud Weingarten die erste thematisch eigenständige Schrift in der AFET-Schriftenreihe veröffentlicht. Über die Jahre wuchs die Zahl der in der ‚Neuen Schriftenreihe' herausgegebenen Arbeiten, in denen verschiedene Themen im Rahmen der Erziehungshilfe behandelt wurden, auf 74 Veröffentlichungen im Jahr 2015 an.
Nur wenige Veröffentlichungen aus den Jahren ab 1950 sind im Aktenbestand ausführlich vertreten. Im Jahr 1958 gab der AFET eine Denkschrift mit dem Titel "Die Lage der Heimerzieher" heraus, für die das langjährige AFET-Mitglied Heckel umfangreich Daten in verschiedenen Fürsorgeerziehungsheimen in 5 Ländern der BRD sammelte. Ein weiteres ambitioniertes Projekt war die Veröffentlichung eines Bildbands "Erziehungsheime in Wort und Bild. Eine Auswahl von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aus den Jahren 1951 bis 1961" von 1961. Das Buch ist zum einen die Fortsetzung einer AFET-Veröffentlichung von 1912 und 1914 mit dem Namen "Fürsorgeerziehungsheime in Wort und Bild". Zum anderen ist es eine Antwort auf die in den 1950er Jahren häufig an den AFET herangetragene Frage nach der baulichen Gestaltung eines Erziehungsheims, die angesichts der allgemeinen Raumnot in Deutschland zu jener Zeit besonders akut war.
Ein anderes Thema, das in den 50er Jahren im AFET eine wichtige Rolle spielte, war die Einführung der Freiwilligen Erziehungshilfe (FEH) als von den Eltern initiierte Maßnahme zur öffentlichen Erziehungshilfe. Diese sollte den Strafcharakter, der der Fürsorgeerziehung anhaftete, abmildern. Besonders der Rechtsausschuss des AFET steuerte Rundfragen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der FEH bei. Die Fragen zur Ordnung der FEH standen im größeren Zusammenhang der völligen Umgestaltung des vor allem im RJWG festgeschriebenen Jugendhilferechtes. Der Rechtsausschuss des AFET nahm mit Eingaben und Stellungnahmen gestaltend auf die Formulierung von Abschnitten zur öffentlichen Erziehungshilfe im neuen JWG von 1961 Einfluss.
Zum Jahresende 1968 trat Johannes Wolff mit 85 Jahren als Vorsitzender ab, nachdem er den Verband seit 1924 geleitet und geprägt hatte. Sein Nachfolger wurde der Pastor und Vorsteher der Pestalozzi-Stiftung in Groß-Burgwedel Hans-Georg Badenhop. Gleich im ersten Dienstjahr waren sein Einsatz und seine Besonnenheit besonders gefordert. Die schlechten und für viele Kinder und Jugendliche demütigenden Bedingungen, die in vielen Fürsorgeheimen in der BRD immer noch herrschten und durch ehemalige Heimkinder und aufgeschreckte junge Mitarbeiter in die Öffentlichkeit getragen worden waren, feuerten öffentliche Proteste gegen die Heimerziehung an. Dabei traten besonders die Heimaktionen von Seiten der APO im Sommer 1969 hervor, in deren Zusammenhang Heime von studentischen Gruppen besetzt wurden, Forderungen an die Heimleitung gestellt und Jugendliche zur Flucht aus den Heimen animiert wurden.
Der AFET begegnete den Protesten zweigeteilt. Zum einen wurde die neu gewonnene Öffentlichkeit für die Sache der Heimkinder begrüßt. Der AFET suchte schon seit Beginn der 1960er Jahre vermehrt nach Möglichkeiten, die gesellschaftliche Wahrnehmung der öffentlichen Erziehung und der Jugendlichen in öffentlichen Erziehungsmaßnahmen zu verbessern. 1964 wurde dafür auf Anregung verschiedener Heimleiter im AFET ein Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Man sah den Bedarf dafür vor allem darin, dass ab Beginn der 1960er Jahre die Erziehungsmethoden in den Heimen mit schleichender Häufigkeit in der Presse kritisiert wurden. Gleichzeitig gewannen zu der Zeit auch verschiedene Reformer, die neue Formen der öffentlichen Erziehung vorstellten, allgemein an Aufmerksamkeit. Gerade die SOS-Kinderdörfer, die sich in ihrer Werbung bewusst von der traditionellen Heimerziehung abgrenzen wollten, erregten heftigen Widerstand im AFET. Die Hauptaufgabe des Öffentlichkeitsausschusses war es dann auch, die Presse zu beobachten und negativen Berichten über die Fürsorgeerziehung und Freiwillige Erziehungshilfe offiziell zu widersprechen und auf angebliche oder tatsächliche Reformen in der Heimerziehung hinzuweisen. Genau hier lag dann auch eine der Hauptkritiken, die der AFET im Rahmen der Heimkampagne 1969 den Protesten entgegenstellte. Die geforderten Reformen seien größtenteils bereits erfolgt oder auf dem Weg. Diese Haltung offenbart sich z.B. in einem Brief, den Hans-Georg Badenhop an seine Vorstandskollegen schrieb, in dem er sich über die öffentliche Aufmerksamkeit für die Heimerziehung freute, aber die Methoden der APO kritisierte. Eine ähnliche zweigeteilte Haltung vertraten auch die konfessionellen Verbände im Zusammenhang mit den Heimkampagnen.
Tatsächlich wurden in den 1970er Jahren entscheidende Reformen in der Heimerziehung angestoßen und umgesetzt, wobei die Heimkampagnen von 1969 Jahre als Verstärker der in den 1960er Jahren angefangenen Konzepte eine Rolle spielten. Gemäß der gewandelten Sicht auf die Fürsorgeerziehung entschloss sich der AFET im Jahre 1971 zu einer Namensänderung, ähnlich wie sie zwei Jahre früher schon beim evangelischen Bruderverband EREV (ab 1969 "Evangelischer Erziehungsverband e.V.") erfolgt war. Die Mitgliederversammlung beschloss eine Satzungsänderung - die erste seit 1962 -, in der der Verein nun "Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) e.V. - Bundesvereinigung -" hieß.
1974 wechselte der Vorsitz des AFET wieder. Zum ersten Mal seit der Gründung des Verbandes wurde mit Martin Scherpner, Erziehungsleiter im Niedersächsischen Landesjugendheim Göttingen, ein Vorsitzender gewählt, der nicht gleichzeitig auch evangelischer Theologe war. Auch sein Nachfolger im Amt des AFET-Vorsitzenden ab 1982, Franz-Jürgen Blumenberg, war als Leiter des Wissenschaftlichen Instituts des Jugendhilfswerks Freiburg e.V. wieder ein Nicht-Theologe.
Auch in den 1980er Jahren beteiligte sich der AFET an gesellschaftlichen Diskursen im Rahmen der stationären Erziehungshilfe und setzte sich z.B. für bessere Tarife für Sozialpädagogen ein. Doch fällt besonders in den Vorstandsakten auch ein starker selbstreflexiver Prozess auf. Die veränderten gesellschaftlichen Prozesse und der zahlenmäßige Rückgang der Kinder in der Heimerziehung führten zu einer Neu-Definition des Verbandes und seinem gesellschaftlichen Standpunkt insgesamt. Das führte zunächst dazu, dass über Umstrukturierungen innerhalb des Verbandes nachgedacht wurde. In den Vorstandsprotokollen zu dieser Zeit finden sich häufig Diskussionen über die Notwendigkeit, die Verbandsstrukturen grundlegend zu reformieren. Auch an Selbstkritik versuchte sich der AFET, als er im Jahr 1989 eine Arbeitstagung für Mitglieder zum Thema Heimkampagne 1969 veranstaltete und dabei auch die gesamt gesellschaftlichen und verbandseigenen Verhaltensweisen um das Jahr 1969 reflektierte.
Mit der Wiedervereinigung 1990 begann der AFET, seine Tätigkeit auch auf die neuen Bundesländer zu erstrecken und dort ehemalige und neue Mitglieder zu finden.
1990 trat ein neues Jugendgesetz in Kraft, an dessen Formulierung der AFET nicht mehr in gleichem Umfang beteiligt war wie noch beim JWG von 1961. Dennoch bedeutete die Neuordnung der stationären Jugendhilfe im neuen Jugendgesetz auch für den AFET eine Neuorientierung in einigen Bereichen der Verbandsarbeit.
Im Jahr 2005, ein Jahr vor dem 100-jährigen Jubiläum des AFET, erfolgte eine erneute Satzungs- und Namensänderung. Der Verband heißt seither "AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.".
Geschichte des Bestands
Die Akten der Geschäftsstelle des AFET wurden von November 2014 bis September 2015 im Rahmen des Forschungsprojektes "Die Rolle der Diakonie im AFET und ihr Einfluss auf die Gestaltung der stationären Jugendhilfe in der frühen Bundesrepublik" verzeichnet. Sie befanden sich bis dahin in einem Archivraum im Stephanstift in Hannover, in dem von 1945-1965 auch die Geschäftsstelle des AFET untergebracht war. Darüber hinaus war der Vorsteher des Stephansstiftes, Johannes Wolff, von 1924 bis 1969 Vorsitzender des AFET. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand des AFET hörten die engen persönlichen Verflechtungen zum Stephanstift nicht auf, denn auch Johannes Wolffs Nachfolger als Vorsteher des Stephanstiftes, Pastor D. Karl Janssen, war Mitglied des AFET-Vorstandes. Die Geschäftsstelle des AFET war auch nach ihrem Auszug aus dem Stephansstift noch in Hannover. Es scheint, dass aus der laufenden Registratur aussortierte Akten wie selbstverständlich im Archiv im Stephansstift untergebracht und in den Bestand des Stiftes integriert wurden. Mit der Zeit verschwanden sie aus dem Bewusstsein der AFET-Mitarbeiter. 2005 sollten die Archivalien des Stephansstiftes fachgerecht erschlossen werden. Da die AFET-Akten provenienzfremde Dokumente sind, wurden sie nicht erschlossen. 2014 wurde das Archiv des Stephansstiftes aufgelöst und die mittlerweile erschlossenen Stephansstiftakten wurden an einen anderen Ort verbracht. Da dort kein Platz für die AFET-Akten sein würde, musste nach einer neuen Lösung für Aufbewahrung und eventuelle Erschließung der Akten gesucht werden. Im Haushalt des AFET standen weder für das eine noch das andere die notwendigen finanziellen Mittel bereit.
Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wuchs, nachdem Betroffenenberichte der Presse in der deutschen Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Misshandlung von Kindern in Fürsorgeerziehungsheimen in der frühen BRD geweckt hatten, auch das fachwissenschaftliche Interesse an der Geschichte der Heimerziehung. Dadurch wurde auch die archivische Erschließung als Grundvoraussetzung für die wissenschaftliche Nutzbarmachung der AFET-Akten drängender, da der AFET als Fachverband der Erziehungshilfe Diskurse zur Fürsorgeerziehung maßgeblich beeinflusste. Gerade auch Caritas und Diakonie gerieten bei der Heimdebatte in den späten Nuller-Jahren in den Fokus, denn ihnen als Trägerverbände gehörte der größte Prozentsatz der deutschen Fürsorgeerziehungsheime an. Da die Gründung des AFET von der Initiative diakonischer Anstaltsvorsteher ausging und der AFET bis heute, obwohl in seinem Verständnis überkonfessionell, personell eng mit führenden Vertretern der Diakonie verflochten ist, lag eine Übertragung der Verantwortung für die AFET-Akten an das Diakonische Werk nahe. So konnte auch die während der Heimdebatte aufgeworfene Frage über die Rolle der Diakonie bei der Ausgestaltung der stationären Jugendhilfe und Fürsorgeerziehung während der ersten drei Nachkriegsjahrzehnte eingehender beleuchtet werden. Der AFET beantragte Mittel für ein Forschungsprojekt: "Die Rolle der Diakonie im AFET und ihr Einfluss auf die Gestaltung der stationären Jugendhilfe in der frühen Bundesrepublik". Das Projekt sollte im Archiv für Diakonie und Entwicklung in Berlin durchgeführt werden, das sich auch bereiterklärte, den erschlossenen Bestand im Magazin aufzunehmen und so Wissenschaftlern und anderen Interessierten zugänglich zu machen. Ziele des Forschungsprojektes waren Sicherung, Ordnung und Verzeichnung der archivischen Quellen mit anschließender inhaltlicher Auswertung hinsichtlich der Projektfragestellung und eine fachliche Studie. Für die Erledigung der sechs einzelnen Aufgaben des Projektes wurde ein Terminplan festgelegt. Die Sicherung, Säuberung und Verpackung der Unterlagen im Stephanstift in Hannover (1) sowie der Transport in das Archiv für Diakonie und Entwicklung (2) mussten bis zum 31. Januar 2015 erfolgt sein. Die aufwändigste Phase, das Ordnen und Verzeichnen der Unterlagen (3) musste bis zum 31. Juli 2015 abgeschlossen sein. Daran sollte sich bis spätestens 31. August 2015 eine quellenkundliche und inhaltliche Auswertung der Unterlagen hinsichtlich der im Projektplan formulierten Fragestellung (4) anschließen. Als Abschlusstermin des Projektes wurde der 30. September 2015 bestimmt. Bis zu diesem Termin sollten die Arbeitsergebnisse in einer fachlichen Studie dokumentiert und ein Arbeitsbericht erstellt sein.
Das Projekt begann im November 2014 mit der Sicherung und Säuberung der äußerlich z.T. mit Schimmel befallenen Akten im Stephansstift und dem anschließenden Transport zum Archiv für Diakonie und Entwicklung in Berlin. Abgesehen von wenigen Drucksachen erfolgte keine Kassation. In Berlin wurden die Akten archivgerecht umgebettet, von Metallteilen befreit und mit Hilfe der Archivsoftware Augias verzeichnet. Der Bestand umfasst auf zehn Laufenden Metern 340 Verzeichniseinheiten. Mit der Fertigstellung des Findbuches für den Bestand "AFET" im Archiv für Diakonie und Entwicklung im April 2015 konnte die erste große Projektphase abgeschlossen und mit einer inhaltlichen Auswertung begonnen werden. Zur Ergänzung des Findbuches wurde eine stichpunktartige Quellenedition erstellt, die exemplarisch wichtige Phasen in der Geschichte des AFET vorstellt. Nachdem im Juli 2015 bereits die 4. Projektaufgabe abgeschlossen war, erfolgte eine Nachlieferung mit gesammelten Dokumenten aus der AFET-Geschäftsstelle und dem Büro des ehemaligen Vorsitzenden Scherpner. Diese Schriftstücke wurden nachträglich im Findbuch verzeichnet , konnten aber für die Quellenedition nicht mehr berücksichtigt werden. Zuletzt wurde die fachliche Studie zur "Rolle der Diakonie im AFET und ihr Einfluss auf die Gestaltung der stationären Jugendhilfe in der frühen Bundesrepublik" erstellt, die im zweiten Kapitel auch einen Projektbericht enthält, der als Arbeitsbericht gesondert vorliegt.
Zeitliche und inhaltliche Schwerpunkte
Der Bestand setzt sich aus zwei Aktenlieferungen zusammen. Die verzeichneten Akten der ersten Lieferung von November 2014 (Sign. 1-270 und Sign. 335-340) wurden im Findbuch unter den Klassifikationspunkten 1-4 geordnet. Diese Klassifikation orientiert sich an den Registraturkennzahlen, mit denen die meisten Aktendeckel und die ausgehende Korrespondenz versehen waren. Sie bildet die grobe Struktur des Aktenplanes der AFET-Geschäftsstelle in den 1950er bis 1980er Jahren ab. Von der zweiten Lieferung im Juli 2015 wurden einige Akten (Sign. 271-294), Hand- und Korrespondenzakten des Vorsitzenden Scherpner (1974-1982), in die bestehende Klassifikation eingeordnet. Der Rest der Lieferung (Sign. 295-334) sind einzelne Dokumente aus den Jahren 1893 bis 1963, die in den 1980er Jahren für eine wissenschaftliche Bearbeitung aus vorhandenen Akten entnommen und leider nach neuen Kriterien geordnet wurden. Das erschwert heute die Rekonstruktion inhaltlicher Zusammenhänge und geschäftlicher Vorgänge im AFET. Für die Verzeichnung wurde eine neue Systematik erstellt, in der die Schriftstücke nach chronologischen Gesichtspunkten angeordnet sind. Sie bildet innerhalb des Bestandes einen eigenen Ordnungspunkt: "Nummer 1, Sammlung zur Geschichte des AFET ("Historische AFET-Akten"). Vier Mappen zum Thema Nationalsozialismus, die ursprünglich Teil dieser Dokumentensammlung sind, wurden dem Archiv für Diakonie und Entwicklung nicht übergeben.
Aus der Zeit vor 1945 sind fast keine Akten erhalten geblieben. 1943 trafen Bomben die Geschäftsstelle des AFET, die 1941 nach Berlin verlegt worden war. Das anschließende Feuer zerstörte die Bibliothek und den größten Teil des Aktenbestandes. Ein kleiner Teil konnte durch Zufall von der Geschäftsführerin Annaliese Ohland gerettet werden, die schon einige Monate früher wegen einer Diabetes-Erkrankung in ihr Elternhaus Gut Oehrsen umgezogen war und bis zum Ende des Krieges die Geschäfte notdürftig von dort aus führte.
Nach dem Krieg bat die Geschäftsstelle AFET-Mitglieder um die Zusendung alter Protokolle und ähnlicher Schriftstücke , von denen sich aber letztlich nur wenige im Aktenbestand befinden.
Die unmittelbare Nachkriegszeit ist besser dokumentiert, wenn auch besonders viele der in den späten 1940er und frühen 1950er Jahren angefallenen Schriftstücke in der Dokumentensammlung unter Ordnungspunkt 5 (s.o.) aufgegangen sind.
Die Arbeit des Vorstandes ist mit Protokollen und Schriftwechsel (1946-1996) sehr gut dokumentiert. Weitere inhaltliche Schwerpunkte des Bestands sind u.a. die Organisation der alle 2 Jahre stattfindenden Fachtagungen und Mitgliederversammlungen (1950-1992) und die Arbeit verschiedener Ausschüsse, darunter vor allem der Ausschuss für Aus- und Fortbildung der Heimerzieher (1947-1977) und der Rechtsausschuss (1933-1934, 1953-1973, 1991-1994).
Innerhalb der Akten sind die Rückläufe und Zusammenfassungen verschiedener Rundfragen des AFET unter seinen Mitgliedern besonders aus den 1940er bis 1960er Jahren aufschlussreich. Sie geben einen guten Überblick über die verschiedenen Standpunkte der Behörden oder der Heime zu Detailfragen innerhalb der Fürsorgeerziehung, wie z.B. die Frage nach Anforderungen an das Heimpersonal oder die Ausführung und Handhabbarkeit der gesetzlichen Vorschriften.
Abkürzungsverzeichnis:
§ Paragraph
a.D. außer Dienst
ADE Archiv für Diakonie und Entwicklung in Berlin
AFET Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag (1906-1971) / Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe e.V. (1971-2006) / AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (seit 2006)
AG Arbeitsgruppe
AGJJ/AGJ Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge / Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe / Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
APO Außerparlamentarische Opposition
Art. Artikel
BAG Berufsausbildungsgesetz
Bd. Band
bes. besonders
betr. betreffend
bzgl. bezüglich
bezw./bzw. beziehungsweise
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BRD Bundesrepublik Deutschland
BVkE Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V.
ca. circa
D. Ehrendoktor der Theologie
DDR Deutsche Demokratische Republik
DIJ Deutsches Institut für Jugendhilfe
DJHT Deutscher Jugendhilfetag
Dr. Doktor
DVJJ Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
DW Diakonisches Werk
einschl. einschließlich
EREV Evangelischer Reichserziehungsverband / Evangelischer Erziehungsverband e.V.
etc. et cetera
e.V. eingetragener Verein
Ev. Evangelisch
f. für
FE Fürsorgeerziehung
FEB Fürsorgeerziehungsbehörde
FEH Freiwillige Erziehungshilfe
ff folgende
FICE Internationale Vereinigung der Erziehungsgemeinschaften / Fédération Internationale des Communautés d'Enfants
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
H. Heft
Hr. Herr
i.R. im Ruhestand
IGfH Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.
IUCW Internationale Vereinigung für Jugendhilfe / International Union for Child Welfare
JA Jugendamt
Jg. Jahrgang
JGG Jugendgerichtsgesetz
JWG Jugendwohlfahrtsgesetz / Gesetz für Jugendwohlfahrt
kath. katholisch
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz
Lfm Laufende Meter
LJA Landesjugendamt
m männlich
NSV National-Sozialistische Volkswohlfahrt
Prof. Professor
RJGG Reichsjugendgerichtsgesetz
RJWG Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt
RMdI Reichsministerium des Inneren
s. siehe
S. Schwester (in einem Orden)
S. Seite
SBZ Sowjetische Besatzungszone
SGB Sozialgesetzbuch
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
St. Sankt
Stgb Strafgesetzbuch
TBC Tuberkulose
teilw. teilweise
u.a. unter anderem
u.ä. und ähnliches
UN/UNO United Nations / United Nations Organisation (Vereinte Nationen)
v. von
v.a. vor allem
vgl./Vgl. vergleiche
w weiblich
WDR Westdeutscher Rundfunk
z.B. zum Beispiel
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.