Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, und Konrad Lanz, Waibel in Weingarten, schlichten zusammen mit den ehrbaren Männern Klaus Sorg zu Altdorf, dem Hutmacher daselbst und Hans Conz von Waldburg den Streit zwischen Klaus Kraft zu Baienfurt ("Paygenfurt") und seinem Bruder Konrad einerseits sowie den Gebrüdern Peter und Hans den Stürren andererseits über zwei Hofstätten und Gärten in Baienfurt. Die Taidingsleute heben den Unwillen und die Unfreundschaft zwischen den Parteien auf, so daß diese nicht wechselseitig Rache nehmen werden. Klaus Kraft wird für Hans Stürr die Geldbuße (Frevel), zu der er verurteilt wurde, an den Abt von Weingarten und die Gemeinde Baienfurt entrichten. Den Streit über die Häuser, Hofstätten und Gärten des Klaus Kraft bzw. Peter Sturr sollen die drei Männer, die vormals die Hofstätten geteilt und abgemarkt haben, nach einem Augenschein entscheiden. Es sind dies Meister Kaspar von Berg, Klaus Dräger und Wilhelm Küng, zu denen noch Heinz Müller von Schlier als vierter Mann kommen soll. Wenn es sich herausstellt, daß Krafts Haus auf Stürrs Grundstück steht, soll das Haus gleichwohl bleiben, doch muß Stürr dafür mit einem anderen Grundstück nach Erkenntnis der vier Männer entschädigt werden. Wenn sich die vier nicht über die Grenzen der Hofstätten einigen können, sollen sie eine weitere Person als Obmann hinzuziehen. Fällt später einmal Krafts Haus ein oder kommt es sonst weg, soll der Neubau nicht mehr so weit in den Garten hinein, sondern mehr "hin in wertz" gesetzt werden, damit die Dachtraufe auf sein Grundstück geht. Er soll auch nichts aus dem Laden in der Küche auf Stürrs Garten hinausschütten. Wenn das Mäuerlein am Garten abgeht, soll er kein neues dorthin bauen, sondern nur noch ein "klaibt wand", die auf den Schwellen bleibt. Das auf dem Grenzbaum wachsende Obst sollen die Parteien gleichmäßig miteinander teilen. Was auf die Grundstücke fällt, gehört dem jeweiligen Eigentümer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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